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Medienmitteilung

Verfahren zur Elektrifizierung und Ertüchtigung der „Allgäubahn“ in der Gemeinde Kißlegg (Landkreis Ravensburg)

Eisenbahn-Bundesamt für den Planfeststellungsabschnitt 13 der Ausbaustrecke 48 führt Planfeststellungsverfahren durch

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​Auf Antrag der DB Netz AG führt das Eisenbahn-Bundesamt für den Planfeststellungsabschnitt 13 (PFA 13) der Ausbaustrecke 48 (ABS 48: München–Lindau-Grenze D/A) ein Planfeststellungsverfahren durch. Das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Anhörungs- und Erörterungsbehörde hat im April 2016 das Anhörungsverfahren eingeleitet. Bis 17. Mai 2016 lagen die Pläne und Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit im Rathaus der Gemeinde Kißlegg zur Einsicht aus. Bis zum 31. Mai 2016 konnten Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden.

Am Mittwoch, 28. September 2016 ab 13:00 Uhr werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erörtert. Die Veranstaltung findet statt im Esthersaal des Neuen Schlosses Kißlegg, Schlossstraße 5, 88353 Kißlegg. Es wird gebeten, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen ist nur für die Durchführung des Anhörungsverfahrens als Teil des Planfeststellungsverfahrens zuständig. Den Planfeststellungsbeschluss, der das Baurecht für die Maßnahme erteilt, erlässt nach Abschluss des Anhörungsverfahrens das Eisenbahn-Bundesamt.

 

Die Unterlagen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen weiterhin abrufbar unter: Bekanntmachungen - Planfeststellungsverfahren: Informationen zu aktuellen Planfeststellungsverfahren - Aktuelle Planfeststellungsverfahren - Schienen: Elektrifizierung der Allgäubahn (Landkreise Biberach, Ravensburg).

 


Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Steffen Fink, Pressereferent, Tel.: 07071 757-3076, gerne zur Verfügung.

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