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Medienmitteilung

Uferrenaturierung Kressbronn – Begehung mit den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer

Vergangenen Samstag, 26. November 2016, fand ein weiteres Gespräch mit den betroffenen Grundstückseigentümer/innen statt

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​Am vergangenen Samstag, 26. November 2016, fand ein weiteres Gespräch mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer der Uferrenaturierung Kressbronn statt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Planungsbüros, des Landratsamtes Bodenseekreis, des Instituts für Seenforschung und des Regierungspräsidiums Tübingen gingen gemeinsam mit den Eigentümern die Grundstücke bzw. das Bodenseeufer ab und führten im Gespräch den aktuellsten Stand der Planung aus.

Die Verbesserung des ökologischen Zustands und die Zugänglichkeit des Bodenseeufers für Bürgerinnen, Bürger und Gäste sind das Ziel der Uferrenaturierung in Kressbronn. Die Frage nach dem „Wie“ ist jedoch nicht unumstritten und wird zum Teil kritisch diskutiert. Denn die Wünsche und Anforderungen von Grundstückseigentümern, Naturschützern, Verwaltung, Fachexperten, Bürgerinitiative, Kressbronner Gäste, Bewohnerinnen und Bewohner sind teilweise sehr unterschiedlich.

Um über das geplante Vorhaben zu informieren und Interessierte und Betroffene in die Ausführungsplanung einzubinden, startete das Regierungspräsidium Tübingen gemeinsam mit dem Landratsamt Bodenseekreis und der Gemeinde Kressbronn Anfang diesen Jahres einen Beteiligungsprozess. Dazu zählten neben einer öffentlichen Informationsveranstaltung, der gemeinsamen Arbeit in zwei Thementischen und in der Spurgruppe sowie dem Austausch mit der Bürgerinitiative „Bucht statt Bau“ auch das Gespräch mit den von den Renaturierungsmaßnahmen betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern.

Nach den beiden Terminen Ende Juli und Anfang August 2016 fand vergangenen Samstag (26.11.2016) ein weiteres gemeinsames Treffen mit den betroffenen Eigentümern – dieses Mal wie gewünscht direkt an den jeweiligen Grundstücken – statt. Die von den Planungen berührten Grundstückseigentümer konnten den Vertreterinnen und Vertreter des Planungsbüros, des Landratsamtes Bodenseekreis, des Instituts für Seenforschung und des Regierungspräsidiums Tübingen vor Ort aufzeigen, welche Aspekte bei der Umsetzung der Planung im Winter 2017/2018 aus ihrer Sicht besonders zu berücksichtigen sind. Die Planer hatten im Gegenzug die aus den Gesprächen mit den verschiedenen Akteursgruppen soweit als möglich optimierten und aktualisierten Pläne im Gepäck. Eine wesentliche Neuerung ist dabei der Verzicht auf den Böschungsfuß und die Anschüttung im östlichen Bereich des Landungsstegs. Hier haben die neuesten Messwerte gezeigt, dass eine Anlagerung von Kies bereits durch natürliche Prozesse des Bodensees selbst erfolgt ist. Im Frühjahr bzw. Sommer 2017 wird es mit den Eigentümern weitere Gespräche vor Ort zur Detailplanung geben.

Um Bewohner und Gäste am Bodenseeufer über den aktuellen Stand der geplanten Maßnahme in den kommenden Monaten weiter zu informieren, werden in den nächsten Wochen auf Anregung der Spurgruppe zwei Informationsmodule im Bereich Seegarten und im Seepark aufgestellt. Das Informationsmodul im Seepark thematisiert zu Beginn hauptsächlich die geplante Föhnschutzwand zum Schutz des Hafens. Die Realisierung dieser Maßnahme soll im Winter 2016/2017 erfolgen. Das Modul im Seegarten wird den inhaltlichen Fokus auf die Renaturierungsmaßnahme östlich und westlich des Landungssteges legen. Vereinbarungsgemäß erhält die Bürgerinitiative „Bucht statt Bau“ auf den beiden Informationsmodulen ebenfalls Flächen, um ihre Sicht der Dinge darzulegen.

Am 20. Januar 2017 findet die öffentliche Abschlussveranstaltung im Kressbronner Rathaus statt. An diesem Tag werden die Fachplaner aufzeigen, welche von den Bürgerinnen und Bürger eingebrachten Ideen bei der Realisierung wie umgesetzt werden können. Weitere Informationen zur geplanten Renaturierung und zum Beteiligungsverfahren können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter https://rpt.baden-wuerttemberg.de/abt5/uferkressbronn abgerufen werden.

Hintergrundinformation:
Die Abstimmungen zwischen der Gemeinde Kressbronn und dem Land Baden-Württemberg mündeten 2001 in einem Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Bodenseekreis für eine Uferrenaturierung mit Uferweg. Die betroffenen Grundstückseigentümer erhoben gegen die Planung Klage.

Durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist die Planung seit 2015 rechtskräftig. Seitdem haben die Wasserfachleute des Landratsamtes Bodenseekreis, des Instituts für Seenforschung und des Regierungspräsidiums Tübingen die Maßnahme innerhalb der Grenzen, die durch den Planfeststellungsbeschluss gezogen sind, weiterentwickelt.

Der Anfang 2016 gestartete Beteiligungsprozess sowie deren einzelnen Beteiligungsschritte können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter https://rpt.baden-wuerttemberg.de/abt5/uferkressbronn eingesehen werden.

Die Kosten für die Planung werden zu 75% durch das Land Baden-Württemberg und zu 25% von der Gemeinde Kressbronn getragen.

Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Simon Kistner, Pressereferent, Regierungspräsidium Tübingen, Tel.: 07071 757-3080, gerne zur Verfügung.

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