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Medienmitteilung

Uferrenaturierung in Kressbronn geht in die Umsetzungsphase

Die Uferrenaturierung Kressbronn wurde bereits im Jahr 2001 planfestgestellt und ist nun seit über 16 Jahren beklagt.

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​Die Uferrenaturierung Kressbronn wurde bereits im Jahr 2001 planfestgestellt und ist nun seit über 16 Jahren beklagt. Bereits vor einigen Tagen hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Anträge auf Aussetzung der Bauarbeiten abgelehnt. Vor diesem Hintergrund und nach Abstimmung mit dem Landratsamt Bodenseekreis als zuständiger Genehmigungsbehörde, der Gemeinde Kressbronn und dem Institut für Seenforschung am vergangenen Freitag, hat sich das Regierungspräsidium dazu entschieden, die Bauarbeiten für die Uferrenaturierung in Kressbronn heute zu starten. Die Uferrenaturierung soll im östlichen Bereich voraussichtlich bis Ende April 2018 abgeschlossen sein. Im westlichen Bereich werden in diesem Zuge zunächst nur die illegal errichteten Anlagen im Ufer- und Flachwasserbereich entfernt.

„In einem Rechtsstaat ist es das gute Recht der Anwohner zu klagen. Es ist aber auch das gute Recht einer Behörde zu handeln, wenn dem rechtlich aktuell nichts entgegensteht. Dadurch wird das Vertrauen in die Rechtssicherheit und in den Rechtsstaat gewährleistet“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser zum Baustart.


Im östlichen Renaturierungsbereich vom Landungssteg bis zur bayerischen Landesgrenze lassen die Rahmenbedingungen eine komplette Umsetzung der Maßnahme in dieser Niedrigwasserphase zu. Dort werden noch vor Beginn der Baumschutzzeit am 1. März alle Bäume, die für die Umsetzung der Maßnahme entfernt werden müssen, gefällt. Im Anschluss werden die baulichen Anlagen, die zur Entfernung anstehen, abgebrochen, die Ufermodellierungen und die Übergänge zu den privaten Grundstücken hergestellt. Da diese Arbeiten ausschließlich im Uferbereich stattfinden, stehen die aktuell hohen Wasserstände dem nicht entgegen.


Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende April 2018, also noch vor dem prognostizierten weiteren Anstieg des Wasserspiegels, abgeschlossen sein.

Im westlichen Abschnitt vom Seepark bis zum Landungssteg ist die Herstellung des Böschungsfußes und der flächigen Anschüttungen zur Herstellung des renaturierten Uferbereichs wegen der außergewöhnlich hohen Wasserstände nicht möglich. Außerdem erlauben die bisherigen Daten aus den Bodenaufschlüssen keine verlässliche Bewertung der Stabilität des Baugrunds. Dem Regierungspräsidium ist es wichtig, dass durch die vorgesehene Anschüttung im westlichen Bereich keine Gefahr von Gebäudeschäden bei den Anliegern entsteht. Insofern kann im Westen eine Umsetzung der eigentlichen Renaturierungsmaßnahme derzeit nicht erfolgen.

 

Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 7. Dezember 2001 wurde allerdings auch die Entfernung von zahlreichen illegalen Anlagen wie z. B. Stege oder  Slipanlagen im westlichen Renaturierungsabschnitt verfügt. Die Entfernung dieser illegalen Anlagen hätte unabhängig von einer Renaturierung erfolgen müssen und entspricht den Vorgaben des Bodenseeuferplans. Sie ist ein  Beitrag zur Rückführung in einen naturnahen Zustand und Teil der Planrechtfertigung, sodass die Abbrucharbeiten selbst bereits einen wichtigen Aspekt der Renaturierung darstellen. Deshalb wird ab Mitte der Woche auch mit den Abbrucharbeiten dieser Anlagen begonnen.

Die Bauarbeiten werden so abgewickelt, dass es zu möglichst geringen Beeinträchtigungen für die Anwohner und die Bevölkerung kommt.
Ansprechpartner des Regierungspräsidiums und des beauftragten Planungsbüros werden regelmäßig vor Ort sein.


Hintergrundinformationen:
Das Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat die Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen zur Aussetzung der Bauarbeiten abgelehnt.
Die Duldungsverfügungen, mit denen das Landratsamt angeordnet hat, dass die Umsetzungsmaßnahmen hinzunehmen sind, sind vollziehbar.
Damit kann die Renaturierung nun umgesetzt werden.


In Abstimmung mit dem Landratsamt Bodenseekreis als zuständiger Genehmigungsbehörde, der Gemeinde Kressbronn und dem Institut für Seenforschung wurden am 23. Februar 2018 die Umsetzungsschritte festgelegt, die im Zeitfenster vor einem weiteren Anstieg des Seespiegels möglich sind.

 

Um für den westlichen Bereich der Renaturierung gesicherte Aussagen über den Baugrund und eventuell zu befürchtende Setzungen auf Anliegergrundstücken zu bekommen und - soweit erforderlich - geeignete Sicherungsmaßnahmen einplanen zu können, müssen weitere Baugrundaufschlüsse erfolgen. Die bisher vorliegende Einschätzung des Sachverständigen zum Baugrund ist eine Prognose auf der Grundlage nur weniger verfügbarer Bodenkennwerte und auf Basis eines Rechenmodells, dem viele Annahmen zu Grunde gelegt werden. Entsprechend groß ist die Bandbreite bei der möglichen Interpretation der Ergebnisse.

Setzungserscheinungen im Bereich des Seegrunds und im Uferbereich selbst sind unter dem Gesichtspunkt der Gewässerökologie unproblematisch.


Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3005 gerne zur Verfügung.

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