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Pressemitteilung

Überlinger Oberbürgermeisterwahl: Regierungspräsidium bestätigt Gültigkeit der Wahl des Oberbürgermeisters

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Das Foto zeigt eine Hand, die einen Wahlzettel in den Schlitz einer Wahlurne gibt
Wahlurne
Wahlurne

Mit Bescheid an die Stadt Überlingen vom 12. Dezember 2024 hat das Regierungspräsidium Tübingen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl offiziell bestätigt. 

 

Da beim ersten Wahlgang am 10. November 2024 kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hatte, fand am 1. Dezember 2024 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern Jan Zeitler und Martin Hahn statt. Diese hatten bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten. Bei der Stichwahl setzte sich Jan Zeitler mit 50,61 Prozent der Stimmen durch. Die Gültigkeit der Stichwahl am 1. Dezember 2024 wurde vom Regierungspräsidium anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, wobei die Prüfung keinen Grund zur Beanstandung ergab. Jan Zeitler bleibt damit Oberbürgermeister der Stadt Überlingen.

 

Hintergrundinformation:

Das Regierungspräsidium Tübingen ist in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde für die Kommunalaufsicht über insgesamt 17 Große Kreisstädte (Städte über 20.000 Einwohner), die acht Landkreise des Regierungsbezirks, den Stadtkreis Ulm, die Regionalverbände sowie die Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände zuständig, an denen die vom Regierungspräsidium beaufsichtigten Gebietskörperschaften beteiligt sind.

 

Die Kommunalaufsicht beinhaltet die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit in kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten. Daneben soll die Kommunalaufsicht die kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und fördern. Zu den Schwerpunkten der Kommunalaufsicht gehört unter anderem die Überprüfung von Kommunalwahlen.

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