Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Lesezeit:

Teilen via:

Aktuelle Meldung

Tierarzneimittel: Neues Jahr - neue Dokumentationspflicht

Lesen Sie dazu in unserem neuen Tierarzneimittel-Newsletter weiter...

Lesezeit:

Teilen via:

Ein Mann sitzt am Tisch und gibt Daten in den Computer ein.

Was lange währt, wird endlich gut?! Ab dem 01. Januar 2025 tritt die neue Verordnung über tierärztliche Hausapotheken in Kraft. Diese neue Version ist nun an die europäische Tierarzneimittelverordnung und unser deutsches Tierarzneimittelgesetz (TAMG) angepasst, so dass der bunte „Flickenteppich Dokumentationsvorschriften“ ein etwas weniger verwirrendes Muster bekommen hat. Die neue Hausapothekenverordnung bündelt und verweist auf sämtliche Dokumentationspflichten aus den übergeordneten Verordnungen und Gesetzen. ..

In dieser Ausgabe unserer TAM-News möchten wir Ihnen einen Überblick über die Dokumentationspflichten bei der Verwendung von Arzneimitteln im Rahmen der ordnungsgemäßen Behandlung geben. Die nationalen Regelungen wurden komplett an die Vorgaben der Tierarzneimittelverordnung (TAMVO) angepasst. Das führt leider dazu, dass sich die neue Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) etwas „sperrig“ liest, da sich viele Verweise auf die übergeordneten Vorschriften darin befinden. Wie immer stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und starten daher mit dieser Zusammenfassung.

Im Rahmen Ihrer Tätigkeiten beim Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke sind Sie verpflichtet, den Arzneimittelfluss nachzuweisen. Daher müssen Sie über den Erwerb und den Verbleib von Arzneimitteln Nachweise führen. Der Erwerb wird über Lieferscheine oder Rechnungen dokumentiert. Diese müssen 5 Jahre lang in den Praxisräumen aufbewahrt und bei einer Kontrolle vorgelegt werden. Zum Verbleib gehören die Anwendung und die Abgabe von Arzneimitteln, aber z.B. auch die Entsorgung. Letztere kann digital über das Warenwirtschaftsprogramm oder handschriftlich über Listen aufgezeichnet werden.


Das müssen Sie bei der Buchführung beachten!

Die Dokumentationspflichten im Falle der Abgabe von Arzneimitteln unterliegen zum einen der Pflicht zur Buchführung (Art. 103 Abs. 3 TAMVO) und zum anderen der Pflicht, eine tierärztliche Verschreibung (Art. 105 Abs. 5 TAMVO i.V.m § 15 TÄHAV) anzufertigen.

Im Rahmen der Buchführung müssen folgende Angaben zu jeder Transaktion, also jedem Zu- und Abgang von sowohl verschreibungs- als auch apothekenpflichtigen Arzneimitteln festgehalten werden:

  • Zeitpunkt der Transaktion (Datum vom Zugang bzw. der Abgabe)
  • Name des (Tier)Arzneimittels sowie ggf. Darreichungsform und Stärke
  • Chargenbezeichnung
  • Eingegangene bzw. gelieferte (abgegebene) Menge
  • Name oder Firma und ständige Anschrift/eingetragene Niederlassung des Lieferanten beim Kauf bzw. des Empfängers beim Verkauf (Tierhalterin/Tierhalter)
  • Name und Kontaktangaben des verschreibenden Tierarztes, gegebenenfalls mit Kopie der tierärztlichen Verschreibung
  • Zulassungsnummer

Wie bereits erwähnt, können Sie Zugänge über Lieferscheine oder Rechnungen nachweisen, auf denen diese Angaben in der Regel enthalten sind. Geben Sie Arzneimittel ab, müssen die Angaben für jeden Behandlungsfall vorhanden sein. Sofern Sie eine Praxissoftware verwenden und Sie die vollständigen Namen der Arzneimittel mit der Zulassungsnummer, Darreichungsform und Stärke (und ggf. der Wirkstoffe) im System hinterlegt haben, werden die anderen Daten von Ihrem System automatisch bei jeder Abgabe hinzugefügt, mit Ausnahme der Chargennummer. Diese muss bei jeder neuen Lieferung aktuell eingetragen werden, da sie natürlich zu den Angaben gehört, die sich verändern. Zur Buchführung gehört ebenfalls die Pflicht, mindestens ein Mal im Jahr eine gründliche Inventur des Bestands mit Bilanzierung auf Grundlage der Dokumentation über Zu- und Abgänge durchzuführen.

 

Liebe Leserinnen und Leser, 

ein turbulentes Jahr liegt hinter uns allen und auch das neue Jahr verspricht viele Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, zwischendurch aus dem Alltagskarussell auszusteigen und innezuhalten, um wieder offen zu sein für das Positive und Schöne im Leben.

Nichts bringt uns auf unserem Weg besser voran, als eine Pause.“

(Elizabeth Barrett Browning)


In diesem Sinne wünschen wir von der STV Ihnen, Ihren Familien und Mitarbeitenden ruhige und besinnliche Feiertage und alles Gute für das neue Jahr 2025!

Weitere aktuelle Meldungen

  • Das Bild zeigt die Baustelle an der Brücke über der Eyach mit Baustellenfahrzeugen und einem Bagger.

    B 463 Albstadt-Laufen Ersatzneubau der Eyachbrücke

    | Brücken

    Sperrung der Bundesstraße zwischen Brücke und Tunnel ab Freitag, 31. Juli 2026

  • Das Bild zeigt die Trasse der geplanten Anschlussdruckleitung von Oberteuringen bis Friedrichshafen.

    1,4 Millionen Euro Zuschuss für die künftige Mitreinigung des Abwassers aus Oberteuringen auf der Kläranlage Friedrichshafen

    | Wasser
  • Das Bild zeigt die Brücke leicht von der Seite. Im Hintergrund eine Häuserreihe.

    L 329 Ersatzneubau der Brücke über die Schussen in Brochenzell

    | Brücken

    Vorabinformation zum Baubeginn ab Mitte August 2026

  • Das Bild zeigt die L 205 mit Autoverkehr. An der linken Seite ist die Straße mit Bäumen gesäumt.

    L 205 Straßenbauarbeiten vom Schloss Salem bis einschließlich des Kreisverkehrs in Stefansfeld

    | Straßen

    Vorabinformation zur geplanten Maßnahme: Sperrung der L 205 ab Montag, 14.09.2026 bis voraussichtlich Ende Oktober 2026

  • Das Bild zeigt Stellv. Ministerpräsident und Innenminister Manuel Hagel gemeinsam mit Regierungspräsident Klaus Tappeser.

    Regierungspräsident Klaus Tappeser in den Ruhestand verabschiedet

    | Regierungspräsidium

    Feierlicher Festakt im Regierungspräsidium Tübingen

  • Baustellenschild, Baustellenhelm und zwei Pylonen

    Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für das Vorhaben „Bahnübergangsbeseitigung und Neubau einer Bahnüberführung Bismarckstraße“ in der Gemeinde Altshausen

    | Planfeststellung
  • Das Bild zeigt die B 28 bei Dettingen aus der Luft.

    B 28 Fahrbahndeckenerneuerung zwischen dem Anschluss Dettingen/Erms „Bleiche“ und Bad Urach

    | Straßen

    Vorabinformation zur geplanten Maßnahme: Vollsperrung der B 28 zwischen dem Anschluss Dettingen-West und der Einmündung Bäderstraße von Freitag, 21. August bis Sonntag,…

  • Die Bücher von der Axel Scheffler-Ausstellung "Grüffelo und Co." liegen auf einem Tisch

    Grüffelo & Co. | Ausstellung mit Büchern von Axel Scheffler

    | Bibliotheken

    Die Ausstellung ist vom 3. bis zum 28. August 2026 in der Stadtbücherei Riedlingen zu sehen

  • Das Bild zeigt Straßenbauarbeiten für den Rad- und Gehweg zwischen Grünkraut-Eggwald und Bodnegg-Rotheidlen.

    B 32 Straßenbauarbeiten zwischen Grünkraut-Eggwald und Bodnegg-Rotheidlen

    | Radverkehr

    Sperrung der B 32 zwischen Grünkraut- Kenzler und Rotheidlen ab Donnerstag, 30. Juli 2026

  • Das Bild zeigt die Feldwegüberführung der B 297 bei Pliezhausen.

    B 297 Instandsetzung der Feldwegüberführung bei Pliezhausen

    | Brücken

    Abschluss der Arbeiten am Dienstag, 28. Juli 2026

  • Das Bild zeigt die Überführung bei Laupheim-Baustetten über die B 30.

    B30 Ersatzneubau der Überführung Schemmerberger Weg bei Laupheim-Baustetten

    | Brücken

    Vollsperrung der B30 zum Einbau des Brückenträgers

  • Das Bild zeigt eine Gruppe von Kindern, die unter Anleitung einer Erwachsenen, Gurken schneiden.

    Naturerleben, Drucken, Backen und Kochen: Kinder- und Familienaktionen des Biosphärenzentrums Schwäbische Alb in den Sommerferien

    | Biosphärengebiet Schwäbische Alb
  • Das Bild zeigt Regierungspräsident Klaus Tappeser bei der Übergabe des Schecks, gemeinsam mit dem Organisationsteam sowie den helfenden Händen des Bücherflohmarkts, an Frau Anja Reuß.

    Erlös aus dem Mitarbeitenden-Bücherflohmarkt des Regierungspräsidiums Tübingen geht in diesem Jahr an die BOJE Tübingen

    | Regierungspräsidium
  • Das Foto zeigt eine Hand, die einen Wahlzettel in den Schlitz einer Wahlurne gibt

    Regierungspräsidium bestätigt Gültigkeit der Wahl des Mössinger Oberbürgermeisters

    | Kommunal
  • Das Bild zeigt einen befahrenen Streckenabschnitt der B27 zwischen Bodelshausen und Ofterdingen.

    B 27 Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Bodelshausen und Ofterdingen - Vorbereitende Arbeiten ab dem 24. Juli 2026

    | Straßen

    Sperrung der Fahrtrichtung Hechingen ab 27. Juli 2026

  • Das Bild zeigt einen Riss im Fahrbahnbelag.

    B 28 Rottenburg – Tübingen

    | Straßen

    Gewährleistungsarbeiten im Bereich des Knotens Rottenburg Ost und Rottenburg-Kiebingen am Donnerstag, 23. Juli 2026

  • Das Bild zeigt den Fahrbahnbelag der Ortsdurchfahrt Wolfegg-Rötenbach.

    L 330 Fahrbahndeckenerneuerung in der Ortsdurchfahrt Wolfegg-Rötenbach ab Montag, 27. Juli 2026

    | Straßen
  • L 284 Fahrbahnsanierung der Ortsdurchfahrt Mochenwangen

    | Straßen

    Baubeginn ab Freitag, 24. Juli 2026

  • Das Bild zeigt die neu hergestellte Nordfahrbahn bei Bad Urach.

    B 28 Bad Urach, Ausbau der Knotenpunkte „Wasserfall“ und „Hochhaus“

    | Straßen

    Änderung der Verkehrsführung der B 28 ab Freitag, 24.07.2026

  • Das Bild zeigt die Überführung bei Kusterdingen-Jettenburg.

    B 28 Neubau der Überführung K 6907 über die B 28 bei Kusterdingen-Jettenburg

    | Brücken

    Verkehrseinschränkungen wegen Beprobung des Bauwerks am 23. Juli 2026