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Medienmitteilung

Sitzung des beratenden Ausschusses zur kommunalen Sportstättenbauförderung tagte per Videokonferenz

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​Die Mitglieder des Ausschusses Kommunale Sportstättenbauförderung beim Regierungspräsidium Tübingen haben über das Förderjahr 2020 beraten. Insgesamt 28 Anträge wurden mit einer Zuwendungshöhe von rund 4,2 Mio. Euro eingereicht. Über den Programmvorschlag entscheidet nun das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Nicht von Angesicht zu Angesicht, sondern von Bildschirm zu Bildschirm trafen sich gestern, 25. März 2020, die Mitglieder des Ausschusses Kommunale Sportstättenbauförderung beim Regierungspräsidium Tübingen. Im Rahmen der Corona-Vorsorge traf sich der Ausschuss unter Vorsitz von Regierungspräsident Klaus Tappeser, gewappnet mit ausführlichen Unterlagen, in einer Videokonferenz. Das Förderprogramm für das Jahr 2020 und die eingereichten Anträge wurden intensiv beraten.

Das Land Baden-Württemberg fördert mit der kommunalen Sportstättenbauförderung Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Errichtung und dem Erhalt von Sportstätten. „Deren Bedeutung für den Schulsport sowie für den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb in Sportvereinen für Sportbegeisterte aller Altersstufen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. „Besonders in Zeiten wie jetzt, mit zahlreichen Einschränkungen und dem Verzicht auf Sport in den Schulen und Vereinen, merken wir wie wichtig diese Einrichtungen sind“, so Klaus Tappeser.

Das Land leistet mit der kommunalen Sportstättenbauförderung einen wichtigen Beitrag zum Bau und zur Sanierung kommunaler Sportstätten. Gefördert werden Neubauten und Sanierungen von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen, die sowohl dem Schul- als auch dem Vereinssport dienen. In Baden-Württemberg stehen 2020 hierfür landesweit 17 Mio. Euro zur Verfügung. Auf den Regierungsbezirk Tübingen entfallen davon proportional zu seiner Einwohnerzahl rund 2,9 Mio. Euro.

Für das Förderjahr 2020 wurden im Regierungsbezirk Tübingen insgesamt 28 Anträge auf Förderung eingereicht und somit Zuwendungen in Höhe von insgesamt rund 4,2 Mio. Euro beantragt.

Hintergrundinformation:
In jedem Regierungsbezirk besteht für die Kommunale Sportstättenbau-förderung ein Beratender Ausschuss. Dieser Ausschuss erstellt den Programmvorschlag für das jährliche Förderprogramm im jeweiligen Regierungsbezirk. Über die Programmvorschläge der vier Regierungspräsidien entscheidet das baden-württembergische Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.

Neben Vertretern von Gemeinde-, Städte- und Landkreistag gehören dem Ausschuss beim Regierungspräsidium Tübingen auch zwei Vertreter des Württembergischen Landessportbundes e. V. an. Den Vorsitz des Ausschusses führt Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung

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