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Medienmitteilung

Sechsstreifiger Ausbau der Autobahn A 8 von der Anschlussstelle Ulm-West bis östlich Autobahnkreuz Ulm/Elchingen

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​Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag der Autobahndirektion Südbayern das Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau im obengenannten Abschnitt durch.

Baden-Württemberg und Bayern haben die Zuständigkeiten für Planung und Umsetzung dieses länderübergreifenden Projekts in einem Verwaltungsabkommen geregelt. Danach ist die Regierung von Schwaben auch zuständige Anhörungs-und Planfeststellungsbehörde für den in Baden-Württemberg gelegenen Streckenabschnitt. Umgekehrt war das Land Baden-Württemberg für die gesamte Vorentwurfsplanung einschließlich der Einholung der Genehmigungen und des Gesehenvermerks beim BMVI in dem länderübergreifenden Abschnitt der A 8 zuständig.

Die von den Straßenbauverwaltungen beider Länder einvernehmlich erstellten Planungen sehen vor, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses die BAB A 8 auf einer Länge von 11,280 km symmetrisch zum Bestand auf sechs Fahrstreifen mit beidseitigen Standstreifen zu erweitern. Damit wird der Lückenschluss im sechsstreifigen Ausbau zwischen der AS Ulm-West und dem AK Ulm/Elchingen erreicht.

Daneben beinhalten die eingereichten Planunterlagen auch Lärmschutzmaßnahmen vor allem im Bereich zwischen der AS Oberelchingen und dem AK Ulm/Elchingen mit Wall-Wandkombinationen, die teilweise eine Höhe von 10 m über Fahrbahnoberkante erreichen, sowie Anpassungsmaßnahmen im begleitenden und kreuzenden Straßen-und Wegenetz.

Wegen der Trassenführung durch ein Wasserschutzgebiet haben die antragstellenden Straßenbauverwaltungen auch ein neues Entwässerungskonzept eingebracht. Dieses sieht vor, das gesamte im sechsstreifigen Ausbaubereich anfallende Straßenoberflächenwasser in Rohrleitungen zu sammeln und über insgesamt vier Regenrückhaltebecken bis zum AK Ulm/Elchingen und von dort weiter entlang der A 7 zur Donau (Vorfluter) zu führen. Auf Höhe der Donaubrücke im Zuge der BAB A 7 (Ostseite) soll das Waser gedrosselt in die Donau eingeleitet werden.

Die bei Bau-km 47+000 beidseitig angelegten Rastplätze sollen künftig als Park- und WC-Anlagen ausgebaut und das Stellplatzangebot für PKWs und LKWs erhöht werden.

Für den nördlich der A 8 liegenden und bereits stillgelegten Rastplatz bei Bau-km 43+750 ist ein vollständiger Rückbau vorgesehen.

Die Realisierung der gesamten Maßnahme einschließlich des naturschutzrechtlichen Ausgleichs und der landschaftspflegerischen Maßnahmen erfordert die Inanspruchnahme von Grundstücken in den Gemarkungen Jungingen, Albeck, Göttingen, Langenau, Asselfingen, Emeringen, Hausen, Kreenheinstetten, Hohenmemmingen (jeweils Baden-Württemberg) sowie Thalfingen, Ober- und Unterelchingen und Riedheim (jeweils Bayern).

Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planunterlagen von Dienstag, den 20.06.2017 bis einschließlich Mittwoch, den 19.07.2017 in den Städten Ulm, Langenau, Giengen an der Brenz, Schelklingen (jeweils Baden Württemberg) und der bayerischen Stadt Leipheim, sowie der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen und den Gemeinden Asselfingen, Emeringen und Leibertingen (jeweils Baden-Württemberg) und der Gemeinde Elchingen (Bayern) zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.

Wo und wann in die Planunterlagen Einsicht genommen werden kann, wird dort jeweils ortsüblich bekannt gegeben.

Ab dem 20.06.2017 besteht zusätzlich die Möglichkeit die Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de in der Rubrik „Planung und Bau“ einzusehen.

Parallel zur öffentlichen Auslegung erhalten Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben Betroffene noch bis einschließlich 02. August 2017 Zeit, Einwendungen zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden bei Bedarf in einem Erörterungstermin behandelt. Dieser wird gegebenenfalls gesondert bekanntgegeben.

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