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Feuerwehrwesen

Rund 1,5 Millionen Euro Landesförderung unterstützen den Rettungsdienst im Regierungsbezirk Tübingen

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Das Foto zeigt das Gebäude der Bergrettungswache Albstadt inmitten einer Schneelandschaft

Mit rund 1,5 Millionen Euro fördert das Land Baden-Württemberg im Regierungsbezirk Tübingen in diesem Jahr die Erstausstattung von Rettungswachen sowie bauliche Maßnahmen in der bodengebundenen Notfallrettung. „Unsere Förderung stärkt die Einsatzfähigkeit der Notfallrettung. Damit verbessern wir die Versorgung der Bevölkerung bei medizinischen Notfällen. Zugleich tragen wir damit zur Attraktivität des Rettungsdienstes bei. Ich bin dankbar, dass sich so viele Ehrenamtliche selbstlos für Andere engagieren – sei es beim Arbeiter-Samariter-Bund, dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser-Hilfsdienst oder bei der Bergwacht und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz können der Neubau, der Umbau, die Sanierung und die Erstausstattung von baulichen Anlagen der Hilfsorganisationen gefördert werden. Das Regierungspräsidium Tübingen hat dieser Tage die Bewilligungsbescheide für fünf Vorhaben im Regierungsbezirk an die Landesverbände der Hilfsorganisationen versandt.

Zur zweckmäßigen und sicheren Unterbringung von Fahrzeugen der bodengebundenen Notfallrettung sowie deren Besatzungen in der Rettungswache Biberach sowie für die Erstausstattung dieser Rettungswache erhält der DRK-Landesverband Baden-Württemberg e. V. insgesamt 1.477.366 Euro. Diese Fördermittel tragen dazu bei, die Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes zu erhalten, die Einhaltung der Hilfsfristen zu verbessern und die Rettungswache mit der für ihren Betrieb erforderlichen Ausstattung zu versehen.

Darüber hinaus erhält der Malteser Hilfsdienst gGmbH Region Baden-Württemberg einen Förderbetrag in Höhe von 31.500 Euro für die Erstausstattung der Rettungswache Sigmaringen, um diese bedarfsgerecht einzurichten.

Schließlich erhält der DRK-Landesverband Baden-Württemberg e. V. in diesem Förderjahr für seine Bergwacht Württemberg im Nachgang zur Förderung der betreffenden Baumaßnahmen 31.659 Euro für die Erstausstattung der Bergrettungswache Albstadt sowie 30.313 Euro für die Erstausstattung der Bergrettungswache Isny i. A.. Nachdem in den Vorjahren der Neubau der Bergrettungswache Albstadt und die Sanierung der Bergrettungswache Isny i. A. gefördert wurden, dient diese Investition der Ausstattung mit dem, was für den Betrieb der Wachen und für eine schnelle Hilfe bei Unfällen und medizinischen Notfällen im Gebirge und im unwegsamen Gelände notwendig ist.

Hintergrundinformationen:

Die Regierungspräsidien fördern insbesondere die Errichtung von Rettungswachen des Rettungsdienstes sowie des Berg- und Wasserrettungsdienstes und Projekte zur technischen oder organisatorischen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes (§§ 26 und 30 Rettungsdienstgesetz). Ausschlaggebend für die Zuständigkeit eines Regierungspräsidiums ist der Standort der jeweiligen Rettungswache.

Zu den Aufgaben der Regierungspräsidien gehört der gesamte Prozess von der Beratung der Antragsteller und der Prüfung von Anträgen sowie Prioritätenlisten über die Erstellung der Förderbescheide und die Auszahlung der Fördermittel bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise einschließlich Vor-Ort-Begehungen. Die Ausgestaltung und Bemessung dieser Förderung regelt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz (VwV Förderung Rettungsdienst – VwV-F-RD vom 11. August 2022).

Die Mittel werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, zugewiesen.

Anlage:

Überblick über die Förderung des Rettungsdienstes im Regierungsbezirk Tübingen im Förderjahr 2025

Bildunterschrift:

Vom Land Baden-Württemberg geförderte Bergrettungswache Albstadt; Fotografie: DRK-Landesverband Baden-Württemberg e. V.

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