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Pressemitteilung

Rund 11 Millionen Euro für das Feuerwehrwesen im Regierungsbezirk Tübingen

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​Im Jahr 2018 fließen rund 8,6 Millionen Euro als Landes-Zuwendungen zur Projektförderung des Feuerwehrwesens in den Regierungsbezirk Tübingen und weitere 2,4 Millionen Euro als Pauschalförderung. „Diese Mittel dienen dem Ziel, die Gemeinden und Landkreise bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben nach dem Feuerwehrgesetz zu unterstützen. Die Zuschüsse sollen helfen, dringend notwendige Beschaffungen für die Feuerwehren vorzunehmen. Damit wird sowohl der Feuerschutz wie auch das Ehrenamt der Feuerwehr gestärkt“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat dieser Tage die Bewilligungsmitteilungen an die Landkreise und die Stadt Ulm versandt und den Landratsämtern die Haushaltsmittel zur Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden zugewiesen.

 

Insgesamt wurden im Regierungsbezirk Tübingen 136 Anträge auf Zuwendungen zur Projektförderung mit einer Antragssumme von rund 10 Millionen Euro eingereicht. Davon konnten 95 Maßnahmen mit einer Zuwendungssumme von rund 8,6 Millionen Euro gefördert werden. Unterstützt werden insbesondere die Beschaffung von Fahrzeugen und der Bau bzw. die Erweiterung von Feuerwehrhäusern. Dies sind im Wesentlichen folgende Projekte (siehe dazu Anlage 1):


• 34 Löschfahrzeuge
• 18 Neubauten oder Erweiterungen/Umbauten von Feuerwehrhäusern
• 3 Drehleiter-Fahrzeuge
• 9 Gerätewagen (Logistik bzw. Transport)
• 4 Rüstwagen und zwei Vorausrüstwagen
• Ersatzbeschaffungen für Einrichtungen einer Integrierten Leitstelle und Alarmierungseinrichtungen.

 

Auf die eigene Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Tübingen – Förderung von Projekten der Landkreise – entfallen davon zehn Projekte. Hier hat das Regierungspräsidium Tübingen selbst die Zuwendungen bewilligt, und zwar in Höhe von ca. 1 Million Euro. Diese zehn Projekte der Landkreise sind aufgeführt in Anlage 2.

 

Bei der Projektförderung der kreisangehörigen Kommunen erstellen dagegen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide. Insoweit verteilt das Regierungspräsidium Tübingen die Mittel an die Landratsämter auf Grund der von diesen vorgelegten priorisierten Maßnahmenlisten.

 

Neben der Projektförderung fördert das Land Baden-Württemberg mit einer pauschalen Zuwendung Ausbildungskosten, Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie den Betrieb von Werkstätten. Für das Jahr 2018 beträgt diese Pauschalförderung im Regierungsbezirk Tübingen insgesamt rund 2,4 Millionen Euro (90 Euro je Feuerwehrangehörigem der Einsatzabteilungen; 40 Euro je Jugendfeuerwehrangehörigem). Zudem stehen dem Regierungsbezirk Tübingen Mittel für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen sowie Sachmittel in Höhe von ca. 400.000 Euro zur Verfügung.


Hintergrundinformationen:
Zuständig für die Verteilung der Zuwendungen zur Feuerwehrförderung sind in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien und die Landratsämter. Das Regierungspräsidium Tübingen entscheidet über die Zuwendungen für die Projekte der Landkreise des Regierungsbezirks Tübingen, des Stadtkreises Ulm sowie des Kreisfeuerlöschverbands Biberach (KFLV). Bewilligungsstellen für die Zuwendungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind demgegenüber die Landratsämter.

Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg weist den Regierungspräsidien jährlich die Mittel für die Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens in den Regierungsbezirken zu. Die Zuweisung für die Projektförderung umfasst die neu zu vergebenden Mittel für das laufende Haushaltsjahr sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden drei Jahre.


Anlagen:


Anlage 1 - Überblick über die Feuerwehrförderung im Regierungsbezirk Tübingen 2018


Anlage 2 - Übersicht der Projekte, bei denen die Zuwendungsbewilligung durch das Regierungspräsidium Tübingen erfolgt ist


Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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