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Pressemitteilung

Rund 10,8 Mio. Euro vom Land für das Feuerwehrwesen im Regierungsbezirk Tübingen

Das RP hat dieser Tage entsprechende Bewilligungsmitteilungen an die Landkreise und die Stadt Ulm versandt.

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 In diesem Jahr fließen rund 8,04 Mio. Euro an Landes-Zuwendungen zur Projektförderung des Feuerwehrwesens und 2,25 Mio. Euro als Pauschalförderung in den Regierungsbezirk Tübingen. Das Regierungspräsidium hat dieser Tage entsprechende Bewilligungsmitteilungen an die Landkreise und die Stadt Ulm versandt bzw. den Landratsämtern die Haushaltsmittel zur Unterstützung der landkreisangehörigen Gemeinden zugewiesen. Hinzukommen 0,5 Mio. Euro für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen und für Sachmittel.

„Mit der Förderung von Feuerwehrhäusern und Gerätschaften leisten wir einen wichtigen Beitrag, damit die Feuerwehren im Regierungsbezirk auch in Zukunft schnell und effektiv Hilfe leisten können“, so Regierungspräsident Tappeser.

Die vom Land zugewiesenen Mittel wurden in diesem Jahr wie folgt verteilt:

Übersicht über die Feuerwehrförderung im Regierungsbezirk Tübingen 2017

​Die Mittel aus der Projektförderung dienen insbesondere der Unterstützung bei der Beschaffung von Fahrzeugen und beim Bau von Feuerwehrhäusern. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Projekte:

• 35 Löschfahrzeuge
• 18 Neubauten oder Erweiterungen/Umbauten von Feuerwehrhäusern
• 2 Drehleiter-Fahrzeuge
• 2 Gerätewagen-Gefahrgut und ein Abrollbehälter-Gefahrgut
• 7 Gerätewagen (Atemschutz, Logistik bzw. Transport)
• 3 Rüstwagen
• Ersatzbeschaffungen für Einrichtungen einer Integrierten Leitstelle und Alarmierungseinrichtungen

 

Neben dieser Projektförderung fördert das Land mit einer pauschalen Zuwendung pro Feuerwehrangehörigem bzw. Angehörigen der Jugendfeuerwehr Ausbildungskosten, Kosten für Dienst- und Schutzkleidung sowie den Betrieb von Werkstätten.

 

Dem Regierungsbezirk stehen weiterhin Mittel für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen und Sachmittel in Höhe von ca. 0,5 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Die Zuwendungen werden aus dem Landesanteil von Baden-Württemberg am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Sie decken auch die finanziellen Verpflichtungen ab, die erst im Laufe der nächsten fünf Jahre fällig werden.

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