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Pressemitteilung

Rottenburger Oberbürgermeisterwahl: Regierungspräsidium bestätigt Gültigkeit des Ersten Wahlgangs

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Wahlzettel wird in eine Urne geworfen
Wahlurne
Wahlurne

Mit Wahlprüfungsbescheid vom 3. April 2024 hat das Regierungspräsidium Tübingen die Gültigkeit des ersten Wahlgangs im Rahmen der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Rottenburg bestätigt.

 

Die Gültigkeit der Wahl der neuen Oberbürgermeisterin beziehungsweise des neuen Oberbürgermeisters der Stadt Rottenburg am Neckar am 17. März 2024 wurde anhand der von der Stadt vorgelegten Unterlagen vom Regierungspräsidium Tübingen geprüft, wobei keine Ungültigkeitsgründe festgestellt wurden.

 

Da bei der Wahl keine Bewerberin beziehungsweise kein Bewerber die absolute Mehrheit erreichte, findet am 7. April 2024 die dadurch erforderlich werdende Stichwahl statt, deren Gültigkeit im Anschluss gesondert geprüft wird.

 

Hintergrundinformation:

Das Regierungspräsidium Tübingen ist in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde für die Kommunalaufsicht über insgesamt 16 große Kreisstädte (Städte über 20.000 Einwohner), die acht Landkreise des Regierungsbezirks, den Stadtkreis Ulm, die Regionalverbände sowie die Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände zuständig, an denen die vom Regierungspräsidium beaufsichtigten Gebietskörperschaften beteiligt sind.

 

Die Kommunalaufsicht beinhaltet die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit von kommunalen Selbstangelegenheiten. Daneben soll die Kommunalaufsicht die kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und fördern. Zu den Schwerpunkten der Kommunalaufsicht gehört unter anderem Überprüfung von Kommunalwahlen.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Sabrina Lorenz, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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