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Pressemitteilung

Rekordsumme von 37,4 Millionen Euro aus dem Ausgleichstock für finanzschwache Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen

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Das Foto zeigt fünf Würfel mit Zeichen darauf

Mit dem Ausgleichstock leisten wir einen wichtigen Beitrag bei der Realisierung unverzichtbarer kommunaler Infrastrukturmaßnahmen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Besonders Schulen und Kindergärten sowie Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge konnten dieses Jahr gefördert werden.

Auch für Hochwasserschutzmaßnahmen werden Zuschussmittel zur Verfügung gestellt.

Unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Klaus Tappeser hat der Verteilungsausschuss „Ausgleichstock“ beim Regierungspräsidium Tübingen am 27. Juni 2024 über das Förderprogramm für das Jahr 2024 entschieden. Insgesamt wurde im Regierungsbezirk Tübingen die Rekordsumme von 37,4 Millionen Euro verteilt. Im Vergleich zum vergangenen Jahr haben sich somit die Zuschussmittel um 7,2 Millionen Euro erhöht. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von rund 24 Prozent.

 

„Gerade in der derzeitigen, finanziell angespannten Situation unterstützen wir Kommunen über den Ausgleichstock dort, wo es möglich ist“, schildert Regierungspräsident Klaus Tappeser. In finanzschwachen Städten und Gemeinden können viele Maßnahmen nur mit Zuschüssen aus dem Ausgleichstock verwirklicht werden, da sie die finanzielle Leistungskraft der einzelnen Kommunen auf Dauer übersteigen. „Der Ausgleichstock dient dem Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen“, erläutert der Tübinger Regierungspräsident.

 

Mit dem Ausgleichstock unterstützt das Land Baden-Württemberg vor allem die Infrastruktur und die Wirtschaft der Gemeinden im ländlichen Raum und leistet damit zugleich einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Regierungsbezirk Tübingen. Gefördert werden neben dem Neubau von öffentlichen Einrichtungen auch dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen an bestehenden öffentlichen Gebäuden.

 

Investitionsschwerpunkt: Schulen und Kindergärten sowie Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge

In den wichtigen Pflichtaufgabenbereich „Bau und Sanierung von Schulen sowie von Kindergärten und Kinderkrippen“ mit dem Schwerpunkt „Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder“ fließen rund 16 Millionen Euro. Dies entspricht 43 Prozent der Zuschüsse. Weitere Förderschwerpunkte stellen die Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge mit 7,92 Millionen Euro, der Bau und die Sanierung von Mehrzweckhallen und Dorfgemeinschaftshäuser mit 3,34 Millionen Euro, der Straßenbau mit 2,92 Millionen Euro, die Hochwasserschutzmaßnahmen mit 1,8 Millionen Euro, die Sportstätten mit 1,71 Millionen Euro, der Ausbau des Glasfasernetzes mit 1,02 Millionen Euro sowie die Sanierung und der Neubau von Rathäusern mit 0,77 Millionen Euro dar.

 

Hintergrundinformationen:

In jedem Regierungsbezirk wurde für die Verteilung der Ausgleichstockmittel ein Verteilungsausschuss gebildet, welcher über die jährliche Verteilung der Mittel im jeweiligen Regierungsbezirk entscheidet. In diesem Verteilungsausschuss haben Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen, des Gemeinde-, des Städte- sowie des Landkreistags Sitz- und Stimmrecht. Den Vorsitz führt Regierungspräsident Klaus Tappeser.

 

Im Regierungsbezirk Tübingen steht für das Förderjahr 2024 aus dem Ausgleichstock ein Volumen von 37,4 Millionen Euro zur Verfügung. 165 Gemeinden haben 167 Anträge mit einer Antragssumme von rund 55,5 Millionen Euro gestellt. Insgesamt fünf Anträge konnten nicht berücksichtigt werden.

 

Unter den Zuschussempfängern sind Kleinstgemeinden wie auch Städte vertreten. Die kleinste bezuschusste Gemeinde hat 198 Einwohner und die größte bezuschusste Stadt knapp 44.000 Einwohner. Das Spektrum bei Zuschusshöhe und Zuschusszweck reicht von 20.000 Euro für den Breitbandausbau über 370.000 Euro für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens bis hin zu den beiden diesjährigen Spitzenreitern mit jeweils 600.000 Euro für eine Erweiterung der Grundschule sowie für den Neubau eines Rettungszentrums.

 

Eine Förderung durch Mittel aus dem Ausgleichstock setzt unter anderem voraus, dass die konkrete Maßnahme nach den Grundsätzen einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung geplant wurde.

 

Anlage:

Kreisbezogene Übersicht über die Zuschüsse aus dem Ausgleichstock an die Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Aßfalg, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3008, gerne zur Verfügung.

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