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Medienmitteilung

Regional-Stadtbahn Neckar-Alb

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​Das Regierungspräsidium Tübingen hat für den fünften Abschnitt (PFA 5) des Moduls 1 der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb ein Planänderungsverfahren eingeleitet. Die Lage und die Ausgestaltung des Haltepunktes Reutlingen-Storlach sollen geändert werden.

Von Montag, 04. Mai 2020 bis einschließlich Mittwoch, 03. Juni 2020 werden die Planunterlagen bei der Stadt Reutlingen (Rathaus, Gebäude Marktplatz, Marktplatz 22, 72764 Reutlingen) zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, diesbezüglich auf die ortsübliche Bekanntmachung zu achten. Die Unterlagen zum Verfahren werden dann auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter Planfeststellung Bekanntmachungen
 abrufbar sein.

Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können bei der Stadt Reutlingen oder beim Regierungspräsidium Tübingen Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlicher Belange und Verbände können Stellungnahmen abgegeben. Näheres ist der Bekanntmachung zu entnehmen.

Zum Vorhaben:
Hintergrund der angestrebten Planänderung ist die Veränderung der städtebaulichen Entwicklung und Verkehrsplanung im räumlichen Umfeld des Haltepunktes Reutlingen-Storlach seit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses vom 31. August 2017. Unter der Bezeichnung RTunlimited sollen sich auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma Betz Unternehmen ansiedeln, die modernen Industrieproduktionen und Dienstleistungsbetrieben zugeordnet werden können. Die städtebauliche und verkehrsplanerische Konzeption sieht vor, dass die Mobilität ganz überwiegend mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln sichergestellt werden soll. Durch eine entsprechende Anbindung des Haltepunkts an die nahe gelegene Wohnbebauung und durch Umsteigebeziehungen mit anderen Verkehrsmitteln sollen weitere Verkehrspotentiale erschlossen werden.

Der neue Haltepunkt Reutlingen-Storlach ist an der Straßenüberführung Siemensstraße und Sondelfinger Straße vorgesehen. Es sind zwei Außenbahnsteige mit einer Nutzlänge von 120 Metern und einer Breite von 2,75 Meter geplant. Als Bahnsteigzugang ist von der Sondelfinger Straße kommend Richtung Bahnsteig 1 eine Zugangstreppe sowie ein barrierefreier Weg angedacht. Je Bahnsteig wird künftig eine Treppe von und zur Straßenüberführung Siemensstraße führen. Der Bahnsteig 2 erhält einen barrierefreien Zugang vom anliegenden Gewerbegelände. Eine weitere barrierefreie Querungsmöglichkeit der Bahngleise stellt die Fußgängerüber-führung mit Treppenanlagen und Personenaufzügen dar.

Gegenstand der Planung sind auch die mit den Maßnahmen verbundene Errichtung und Anpassung der Oberleitungsanlage sowie die notwendigen Folgemaßnahmen an bestehenden Bauwerken und die Herstellung einer Mobilitätsstation.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zum Planfeststellungsverfahren steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Vorhaben wenden Sie sich bitte an den Vorhabenträger, die Erms-Neckar- Bahn AG, Tel.: 07125 407 634.

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