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Pressemitteilung

PLANFESTSTELLUNGSBESCHLUSS: Regional-Stadtbahn Neckar-Alb

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Das Foto zeigt eine Tram-Train auf der Ermstalbahn im Bahnhof Dettingen-Gsaidt

Verlegung des Haltepunktes Reutlingen-Storlach

Das Regierungspräsidium Tübingen hat am 29. Januar 2021 den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau des Haltepunktes Reutlingen-Storlach erlassen. Mit dem Beschluss wird der Planfeststellungsbeschlusses vom 31. August 2017 abgeändert.

Im Planfeststellungsbeschluss vom 31. August 2017 ist der neu zu bauende Haltepunkt Storlach östlich der Siemensstraße festgelegt worden. Mit dem vorliegenden Planänderungsbeschluss wird der neue Haltepunkt auf die westliche Seite der Siemensstraße verlegt.

Hintergrund der von der Erms-Neckar-Bahn AG als Vorhabenträgerin beantragten Planänderung ist, dass sich die Rahmenbedingungen der eisenbahnrechtlichen Planung seit 2017 wesentlich geändert haben. Im Bereich der ehemaligen Betriebsflächen der Spedition Betz soll unter der Bezeichnung „RTunlimited“ eine von moderner Industrieproduktion und Dienstleistungsbetrieben geprägte Nutzung entstehen. Die städtebauliche und verkehrsplanerische Konzeption sieht vor, die Mobilität ganz überwiegend mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln sicherzustellen. Durch eine entsprechende Wegeanbindung des neuen Haltepunkts Reutlingen-Storlach an die entlang der Sondelfinger Straße liegende Wohnbebauung sollen weitere Fahrgastpotentiale erschlossen werden.

Zu den Bahnsteigen soll es mehrere Zugänge geben: von der Sondelfinger Straße, aus dem Gebiet „RTunlimited“ und von der Brücke über die Siemensstraße. Neben Wegeführungen, Treppen, Rampen und Aufzügen soll auch der Fußgängersteg über die Gleise als Bahnsteigzugang dienen. Der Steg soll sicherstellen, dass von beiden Seiten der Bahntrasse auf kurzem Weg die Bahnsteige für beide Richtungen barrierefrei erreicht werden können.

Das eisenbahnrechtliche Vorhaben ist eingebettet in ein integriertes kommunales Verkehrskonzept („Mobilitätsknoten“). Der gewählte neue Standort gewährleistet eine gute Vernetzung von Fuß-, Rad-, Bus- und Eisenbahnverkehr.

 „Mit dem jetzt erlassenen Beschluss kann die Stadt Reutlingen ihre Pläne zur Entwicklung des Areals RTunlimited in Verbindung mit einem modernen, integrierten Verkehrskonzept umsetzen“, zeigte sich Regierungspräsident Klaus Tappeser erfreut.

Der Beschluss samt Unterlagen kann von Montag, 8. Februar 2021 bis Montag, 22. Februar 2021 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter der Rubrik „Aktuelle Planfeststellungsverfahren Eisenbahn“ abgerufen werden. Die Auslage erfolgt nach dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz) ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Telefon: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.

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