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Pressemitteilung

Regierungspräsidium weist Einspruch von Dr. Daniel Langhans gegen die Ulmer Oberbürgermeisterwahl zurück

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Rathaus der Stadt Ulm
Rathaus der Stadt Ulm

Mit Entscheidung vom 15. Januar 2024 hat das Regierungspräsidium Tübingen den von Herrn Dr. Daniel Langhans erhobenen Einspruch gegen die Ulmer Oberbürgermeisterwahl zurückgewiesen.

 

Herr Dr. Langhans hatte sich mit seinem erhobenen Einspruch beim Regierungspräsidium Tübingen als Rechtsaufsichtsbehörde gegen das amtlich bekanntgegebene Endergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Ulm zur Wehr gesetzt.

 

Der Einsprechende, der ebenfalls im Rahmen der Wahl als Kandidat aufgetreten war, hatte laut bekanntgegebenen amtlichen Ergebnis im ersten Wahlgang 2,62 % der Stimmen erzielt und wurde somit nicht in die weitere Stichwahl einbezogen.

 

Dieses Ergebnis akzeptierte der Einsprechende nicht und machte daher im Rahmen seiner Einspruchsbegründung Zweifel an dem festgestellten Wahlergebnis geltend. Insbesondere gab er vor, dass sein Stimmenanteil in Wirklichkeit deutlich höher sein müsste. Das bekanntgegebene Wahlergebnis sei daher unrichtig und die Öffentlichkeit sei dementsprechend über seinen tatsächlich erreichten Stimmanteil nicht wahrheitsgemäß informiert worden.

 

Das Regierungspräsidium hat den Einspruch von Herrn Dr. Langhangs geprüft und mit Bescheid vom 15. Januar 2024 nunmehr eine Entscheidung über diesen getroffen. Das Ergebnis der Prüfung hatte ergeben, dass der Einspruch bereits unzulässig war, da dieser nicht die gesetzlich vorgesehenen 100 Unterschriften enthielt, sondern nur 70 Unterstützerunterschriften beigefügt waren.

 

Darüber hinaus stellte das Regierungspräsidium fest, dass der Einspruch selbst im Falle seiner Zulässigkeit inhaltlich unbegründet gewesen wäre. Im Rahmen der Wahlprüfung hatten sich keine Anhaltspunkte für eine unrichtige Stimmauszählung oder eine Manipulation zu Lasten des Einsprechenden ergeben.

 

Im Übrigen hätte selbst ein hypothetisch unterstellter Wahlfehler mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht dazu geführt, dass der Einsprechende in die weitere Stichwahl einbezogen worden wäre.

 

So führen laut Gesetz selbst wesentliche Fehler bei der Feststellung des Wahlergebnisses nur dann zur Ungültigkeit der Wahl, sofern sie das Ergebnis auch beeinflusst haben könnten. In diesem Sinne hätte der vom Einsprechenden unterstellte Wahlfehler das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl nur beeinflussen können, wenn ohne den Verstoß die konkrete Möglichkeit bestanden hätte, dass er die für den Einzug in die Stichwahl erforderliche Stimmzahl auch erhalten hätte. Da der Einsprechende laut festgestelltem amtlichen Endergebnis nur 2,62 % der Stimmen erhalten hatte, wäre dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen gewesen.

 

Der Einsprechende hat nunmehr die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen den ergangenen Bescheid zu erheben.

 

Mit Bescheiden an die Stadt Ulm vom 16. Januar 2024 hat das Regierungspräsidium die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl offiziell bestätigt.

 

Hintergrundinformation:

Das Regierungspräsidium Tübingen ist in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde für die Kommunalaufsicht über insgesamt 16 große Kreisstädte (Städte über 20.000 Einwohner), die acht Landkreise des Regierungsbezirks, den Stadtkreis Ulm, die Regionalverbände sowie die Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände zuständig, an denen die vom Regierungspräsidium beaufsichtigten Gebietskörperschaften beteiligt sind.

 

Die Kommunalaufsicht beinhaltet die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit von kommunalen Selbstangelegenheiten. Daneben soll die Kommunalaufsicht die kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und fördern. Zu den Schwerpunkten der Kommunalaufsicht gehört insbesondere die Überprüfung von Kommunalwahlen sowie die Prüfung von Einsprüchen, die sich auf den Ausgang der Wahlen beziehen. 

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Sabrina Lorenz, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

 

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