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Pressemitteilung

Regierungspräsidium Tübingen veranstaltete zum Jahresbeginn 2022 erfolgreiche Prüferschulung

Vermittlung rechtlicher Grundlagen für Prüferinnen und Prüfer.

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Symbolbild Personengruppe; es sind mehrere Männer und Frauen abgebildet, die in einer Gruppe zusammenstehen
Symbolbild Personengruppe
Symbolbild Personengruppe

Das Referat 31 des Regierungspräsidiums Tübingen veranstaltete am 13. und 18. Januar 2022 eine gut besuchte Online-Schulung zum Thema "Rechtliche Grundlagen für Prüferinnen und Prüfer".

 

Über 400 Teilnehmer*innen bekamen einen ausführlichen Einblick in das Prüfungsrecht und die rechtlichen Bestimmungen für die Durchführung von Prüfungen. Zu den Teilnehmer*innen gehörten die Prüferinnen und Prüfer aus dem Bereich Aus- und Fortbildung Hauswirtschaft sowie die Ausbildungsberater*innen aus dem Bereich Hauswirtschaft in Baden-Württemberg und Landwirtschaft im Regierungsbezirk Tübingen.

 

Abteilungspräsidentin Anita Schmitt begrüßte die Teilnehmer/innen und bedankte sich für deren Engagement in den Prüfungsausschüssen der Hauswirtschaft und in der Ausbildungsberatung. Hauptreferent war Herr Harald Töltl, Geschäftsführer Berufsbildung der IHK Rhein Neckar und u.a. Autor des Kommentars zum Berufsbildungsgesetz von Herkert/Töltl. In seinem interessanten Vortrag informierte Herr Töltl umfassend über die im Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Grundlagen zur Zusammensetzung und den Aufgaben der Prüfungsausschüsse sowie zur Durchführung von Prüfungen. Darüber hinaus gaben Mitarbeiterinnen des RPT einen Überblick über die Zuständigkeiten im Bildungsbereich Hauswirtschaft und in Formalitäten wie die Abrechnungsformulare und schlossen so die informative und gelungene Veranstaltung ab.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Martina Bitzer, Telefon: 07071/757-3078, Pressesprecherin, gerne zur Verfügung.

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