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Medienmitteilung

Regierungspräsidium Tübingen überprüft vom 3. bis 13. Juli 2017 Brücken im Landkreis Biberach

Bei der alle sechs Jahre stattfindenden Hauptprüfung werden alle Brückenbestandteile handnah geprüft.

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​Vom 3. bis 13. Juli 2017 führt der Bauwerksprüfer des Regierungspräsidiums Tübingen die sogenannte Hauptprüfung nach DIN 1076 an 20 Brücken im Zuge von Bundesstraßen im Landkreis Biberach durch, insbesondere auf der B 30 und B 312.

Bei der alle sechs Jahre stattfindenden Hauptprüfung werden alle Brückenbestandteile handnah geprüft, vor allem aber Bauwerksteile, die für die Tragfähigkeit, Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks maßgebend sind. Weiterhin richtet der Bauwerksprüfer sein Augenmerk auf mögliche Abnutzungserscheinungen, die an den Brücken durch die Verkehrsbelastung sowie durch äußere Einwirkungen, wie z. B. Witterungseinflüsse und Tausalze, entstanden sind. Diese Prüfung kann mit der TÜV-Prüfung von Fahrzeugen verglichen werden. Im Regierungsbezirk Tübingen werden insgesamt über 1.850 Brücken regelmäßig einer solchen Prüfung unterzogen.

 

Bei diesen Prüfungen kommt ein sogenanntes Brückenuntersichtgerät zum Einsatz. Dieses sechsachsige Spezialfahrzeug mit einem Gewicht von 35 t, einer Länge von 12 m und einer Höhe von 4 m fährt im Bereich des rechten Fahrstreifens und bietet den Prüfern über eine schwenk- und ausfahrbare Arbeitsbühne den Zugang zur Brückenunterseite. Ein zusätzlicher Hublift auf der Arbeitsbühne bringt den Prüfer ganz dicht an alle Teile der Brückenunterseiten heran. Ein großer Vorteil des Gerätes besteht darin, dass es in der Arbeitsstellung nur einen Fahrstreifen beansprucht und damit den laufenden Verkehr nur wenig beeinträchtigt.

 

Für den Einsatz des Fahrzeuges muss deshalb auf den betroffenen Straßenabschnitten nur ein Fahrstreifen gesperrt werden. Der Verkehr wird über eine Lichtsignalanlage oder Verkehrszeichen geregelt, mit temporären Verkehrsbehinderungen ist daher dennoch zu rechnen. Bei den Brücken südlich vom sogenannten Jordan-Ei wird eine halbseitige Umleitung eingerichtet.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmer für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen um Verständnis.

 

Der folgende Terminplan ist vorgesehen. Änderungen sind aufgrund der Witterung oder unvorhergesehenen Gegebenheiten kurzfristig möglich:

 

Terminplan


Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Steffen Fink, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3076, gerne zur Verfügung.

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