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Medienmitteilung

Regierungspräsidium Tübingen leitet Planfeststellungsverfahren für die Beseitigung von zwei schienengleichen Bahnübergängen bei Herrot und Lanzenhofen und den ersatzweisen Bau eines neuen Bahnübergangs (K 7905 / K 7910) ein

Die Planunterlagen werden in den Rathäusern von Kißlegg und Leutkirch zur Einsicht ausgelegt.

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​Das Regierungspräsidium Tübingen hat auf Antrag des Landkreises Ravensburg ein Planfeststellungsverfahren nach dem Landesstraßengesetz für die Beseitigung der benachbarten, schienengleichen Bahnübergänge bei Herrot (Gemeinde Kißlegg) und bei Lanzenhofen (Stadt Leutkirch), den Neubau eines höhenfreien Bahnübergangs zwischen den ehemaligen Bahnübergängen, die Errichtung zweier Bachdurchlässe unter der Straße in der Nähe des neuen Bahnübergangs sowie eine westliche Ortsumfahrung bei Herrot eingeleitet. Das Verfahren umfasst auch die Verlegung der K 7905 und der K 7910 und den teilweise Rückbau der alten Trasse im einschlägigen Bereich. Durch die Baumaßnahmen soll die Verkehrssicherheit auf der Verbindungsstrecke der beiden Mittelzentren Leutkirch im Allgäu und Wangen im Allgäu verbessert werden.

Von Montag, 27. November 2017, bis einschließlich Mittwoch, 27. Dezember 2017, werden die Planunterlagen in den Rathäusern von Kißlegg und Leutkirch zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, diesbezüglich auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten. Bis drei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde oder beim Regierungspräsidium Tübingen Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlicher Belange und Verbände können Stellungnahmen abgegeben. Näheres ist den Bekanntmachungen zu entnehmen.

 

Mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens endet die Phase der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Anregungen und Bedenken, die in dieser Phase vorgetragen wurden, fließen nicht „automatisch“ in das Planfeststellungsverfahren ein. Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Regierungspräsidium die eingegangenen Anregungen und Bedenken auswerten und in einem Erörterungstermin mit den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange erörtern.

 

Die Unterlagen zum Verfahren können ab dem 27. November 2017 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen werden und werden zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar sein unter: Tübingen in der Rubrik Bekanntmachungen/ Planfeststellungsverfahren/Aktuelle Planfeststellungsverfahren-Straßen. Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information.


Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Steffen Fink, Pressereferent, Tel.: 07071 757-3076, gerne zur Verfügung.

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