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Medienmitteilung

Regierungspräsidium Tübingen gibt grünes Licht für Erweiterung der Seniorenanlage in Schömberg

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​Die Stadt Schömberg plant seit einiger Zeit die Erweiterung und Umstrukturierung der Seniorenanlage im Frankenweg 9-36 am Ortsausgang in Richtung Ratshausen. Die Erweiterungsfläche schließt sich im Osten an die bestehende Anlage an, wobei im Zuge der Umstrukturierung auch einzelne Gebäude der bestehenden Anlage abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden sollen. Insgesamt sind 90 Plätze im klassischen Pflegebereich, ein Gerontobereich mit 30 Plätzen und weitere 30 Plätze für die Kurzzeitpflege vorgesehen. Zur besseren Erschließung der Seniorenanlage ist ein Kreisverkehr an der K 7170 geplant. Da sich der vorgesehene Erweiterungsbereich innerhalb des im Regionalplan Neckar-Alb als Ziel festgelegten „Regionalen Grünzugs“ befindet und diese Bereiche laut Regionalplan von einer Bebauung grundsätzlich frei zu halten sind, stand diese raumordnerische Festsetzung bisher einer Bebauung entgegen. Daher hat die Stadt Schömberg beim Regierungspräsidium ein Zielabweichungsverfahren beantragt.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und der hierzu eingegangenen Stellungnahmen hält das Regierungspräsidium die beabsichtigte Erweiterung unter raumordnerischen Gesichtspunkten für vertretbar und hat die Abweichung vom Ziel der Raumordnung „Regionaler Grünzug“ zugelassen.

Im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens hat das Regierungspräsidium die entgegenstehenden Interessen abgewogen. Dabei wurde erkannt, dass der Regionalverband Neckar-Alb dem Freiraumschutz und damit auch der Beibehaltung von kompakten Siedlungsstrukturen eine hohe Bedeutung zugemessen hat. Anderseits wurde berücksichtigt, dass es im Mittelbereich Balingen, dem Schömberg zuzurechnen ist, einen dringenden Bedarf an Pflege- und Betreuungsplätzen gibt. Dem Vorhaben kann eine Standortgebundenheit zugeschrieben werden, da im Bestand eine Umstrukturierung vorgesehen ist. Bestand und Erweiterung folgen damit einer einheitlichen Konzeption. Weiterhin wurde nachvollziehbar begründet, dass es in Schömberg keine Standortalternativen gibt, die nicht von einem regionalen Grünzug überlagert sind. Im Ergebnis ist das Regierungspräsidium zu der Einschätzung gelangt, dass das Interesse der Stadt Schömberg an der Erweiterung der Seniorenanlage überwiegt.

Hintergrundinformationen:
Zielabweichungsverfahren: Wenn einer kommunalen Planung verbindliche Ziele der Raumordnung entgegenstehen, kann geprüft werden, ob eine Abweichung von diesem Ziel in Frage kommt. Eine Abweichung kann auf Antrag zugelassen werden, wenn das zu beurteilende Vorhaben im Einzelfall raumordnerisch vertretbar ist und nicht gegen Grundzüge der Planung verstößt.

Regionalplan: Der Regionalplan konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplans für die jeweilige Region. Er legt die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung textlich und zeichnerisch fest. Der Regionalplan stellt damit das raumordnerische Kursbuch für die weitere Entwicklung einer Region dar.

Regionaler Grünzug:
Dabei handelt es sich um zusammenhängende Freiräume, die von Besiedlung und anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten sind.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 / 757-3005, gerne zur Verfügung.

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