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Medienmitteilung

Regierungspräsidium Tübingen erlässt Planfeststellungsbeschluss zum Umbau der Seilschwebebahn in Dotternhausen

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​Am 5. Dezember 2019 hat das Regierungspräsidium Tübingen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau der 2,3 Kilometer langen Seilschwebebahn zwischen dem Zementwerk Dotternhausen und dem Steinbruch auf dem Plettenberg erlassen.

Vor dem Erlass des Beschlusses wurden unter anderem die privaten Belange der an die Seilbahntrasse angrenzenden Anwohner eingehend geprüft. Die Planfeststellungsbehörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Beeinträchtigungen für die betroffenen Grundstückseigentümer insgesamt und auch im Einzelfall zumutbar sind.

Von Montag, 16. Dezember 2019 bis einschließlich Freitag, 10. Januar 2020 wird der Planfeststellungsbeschluss bei der Gemeinde Dotternhausen während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet diesbezüglich auf die ortsübliche Bekanntmachung zu achten.

Die Unterlagen können ab Beginn der Auslegung außerdem beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Raum N 232, eingesehen werden.

Die einzelnen Einwender erhalten den Beschluss vom Regierungspräsidium etwa mit Beginn der Auslegungsfrist zugestellt.

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss allen übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Umbau der Seilbahn und für die damit angestrebten Ziele geschaffen. Angestrebt werden insbesondere die Erhöhung der Sicherheitsstandards für die Seilbahn, die Erreichung von Lärmminderungen entlang der Seilbahnstrecke und die Minimierung des Kraftfahrzeugverkehrs auf den Plettenberg hinauf.

Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zum Planfeststellungsverfahren steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung. Fragen zum Vorhaben beantwortet Ihnen gerne Frau Sabine Schädle, Pressesprecherin Holcim (Süddeutschland) GmbH, Telefon: 07427/79-228.

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