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Medienmitteilung

Regierungspräsidium Tübingen bleibt für Publikumsverkehr geschlossen

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​Aufgrund der steigenden Zahl der vom Corona-Virus erkrankten Menschen, übernimmt das Regierungspräsidium Tübingen Verantwortung für Besucherinnen und Besucher sowie für die Mitarbeitenden und schließt die Dienstgebäude ab 17. März bis 19. April 2020. Für nicht aufschiebbare Dienstgeschäfte stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

"Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und dennoch in der aktuellen Situation für die Gemeinschaft auch in den kommenden Wochen arbeitsfähig zu bleiben, schließen wir unsere Dienstgebäude für Besucherinnen und Besucher“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Ab kommenden Dienstag, 17. März 2020 werden in Tübingen und den weiteren Dienstsitzen des Regierungspräsidiums die Türen für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. „Ich bitte alle Betroffenen um Verständnis, selbstverständlich werden wir in dringenden Fällen gemeinsam eine Lösung für unaufschiebbare Fragestellungen finden.“

Bürgerinnen und Bürger, die zeitnah eine Dienstleistung des Regierungspräsidiums Tübingen in Anspruch nehmen müssen, werden gebeten zuerst telefonisch mit der zuständigen Abteilung oder der Telefonzentrale unter 07071/ 757-0 bzw. per Mail poststelle@rpt.bwl.de Kontakt aufzunehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums klären gemeinsam und im jeweiligen Fall, wie zwingend notwendige Unterlagen, Anträge oder Bescheide zum Schutz aller ausgestellt und übermittelt werden können.

Die Schließung des Regierungspräsidiums Tübingen für den Publikumsverkehr erfolgt analog zur Schließung der Schulen bis 19. April 2020.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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