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Pressemitteilung

Regierungspräsidium schließt Raumordnungsverfahren für die geplante Erweiterung des Kiesabbaus in Otterswang ab

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Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Raumordnungsverfahren für die geplante Erweiterung des Kiesabbaus der Firma Valet und Ott in Otterswang, einem Teilort von Pfullendorf im Landkreis Sigmaringen abgeschlossen.

Die Firma Valet und Ott beabsichtigt, ihren Kiesabbau in Otterswang nach Südosten zu erweitern. Vorgesehen ist ein Trocken- und ein nachfolgender temporärer Nassabbau. Das Vorhabengebiet umfasst eine Fläche von rund 15,5 Hektar. Der eigentliche Abbau soll auf einer Fläche von rund 14,2 Hektar erfolgen.

Im Raumordnungsverfahren waren für das Regierungspräsidium keine Hindernisse zu erkennen, welche einen Abbau absehbar unmöglich machen würden. Vielmehr stellte sich die geplante Abbaufläche als wenig empfindlich und die Auswirkungen als beherrschbar dar, so dass auf Ebene der Raumordnung grünes Licht gegeben werden konnte. Allerdings ist dem Regierungspräsidium in seiner Entscheidung wichtig, dass ein koordiniertes Rekultivierungskonzept für den gesamten Abbaustandort Otterswang entwickelt wird. Eine Fortschreibung des bisherigen Rekultivierungskonzepts wird deshalb eingefordert. Der wirksame Schutz der Ortslage Otterswang vor Lärm, Staub und visuellen Beeinträchtigungen sowie ein wirksamer Grundwasserschutz sind im nachfolgenden Zulassungsverfahren ebenso nachzuweisen wie frühzeitige und wirksame Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz.

Die Raumordnerische Beurteilung kann bei der Stadt Pfullendorf eingesehen werden. Ort und Zeit der Auslegung werden im Mitteilungsorgan der Stadt Pfullendorf bekanntgemacht. Die Beurteilung ist auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter Referat 21 - Raumordnung und Zielabweichungsverfahren "Geplante Erweiterung des Kiesabbaus Otterswang" einsehbar.


Hintergrundinformation:
Das Raumordnungsverfahren ist in erster Linie ein behördeninternes Verwaltungsverfahren. Zweck des Raumordnungsverfahrens ist es, die raumordnerische Verträglichkeit einer Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. In das Raumordnungsverfahren integriert ist auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend des derzeitigen Planungsstands. In einem möglichst frühen Stadium sollen auch im Interesse des Vorhabenträgers und der Kommunen Grundsatzfragen geklärt und dadurch Fehlplanungen und -entwicklungen vermieden werden. Das Ergebnis der raumordnerischen Beurteilung schließt das Raumordnungsverfahren als projektbezogenes Vorverfahren ab. Es fasst die Beurteilung der Raumverträglichkeit des vorliegenden konkreten Vorhabens zusammen und behandelt die wichtigsten umweltrelevanten und raumstrukturellen Konfliktfelder und deren Lösungsmöglichkeiten aus raumordnerischer Sicht für die nachfolgenden Verfahren und das Zulassungsverfahren.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3005 zur Verfügung.

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