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Artenschutz

Wenn weniger Gehölz mehr Lebensraum bedeutet

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Das Foto zeigt eine Person an einem Hang bei Gehölzpflegearbeiten

Mit Beginn des Oktobers startet im Regierungsbezirk Tübingen wieder die Zeit, in der Gehölze entnommen werden können. Bis Ende Februar werden auf ausgewählten naturschutzfachlich wertvollen Flächen Bäume und Sträucher zurückgeschnitten oder entfernt. Ziel ist dabei nicht, Natur zu beseitigen, sondern bestimmte Lebensräume und die dort vorkommenden Arten zu fördern.

Bei einem Ausflug in die Natur oder auf einem vertrauten Spazierweg fällt es oft besonders auf: Das Landschaftsbild hat sich verändert. Wo vor kurzem noch Büsche und Bäume standen, ist der Blick plötzlich wieder frei. Eine Wacholderheide wirkt offener, an einem Felsen sind Gehölze verschwunden oder eine Moorfläche sieht ungewöhnlich kahl aus. Solche Veränderungen können auf den ersten Blick irritieren und die Frage aufwerfen: Warum werden ausgerechnet für den Naturschutz Bäume und Sträucher entfernt? Die Antwort liegt in den besonderen Ansprüchen vieler wertvoller Lebensräume und der an sie gebundenen Arten. 

Blütenreiche Wiesen, Wacholderheiden, Magerrasen, Moore und offene Felslandschaften gehören zu den charakteristischen Lebensräumen im Regierungsbezirk Tübingen. Über lange Zeit trugen große Weidetiere, später auch landwirtschaftliche Beweidung und Mahd, dazu bei, Landschaften offenzuhalten. Fehlen diese Einflüsse, können sich Gehölze ausbreiten und die besonderen Standortbedingungen verändern. Das hat Folgen für die darauf spezialisierten Tier- und Pflanzenarten.

„Wenn wir Gehölze entfernen, geht es deshalb nicht darum, möglichst wenig Natur stehen zu lassen. Im Gegenteil: Wir schaffen Platz für die Natur, die auf offene, lichtreiche Lebensräume angewiesen ist. Viele seltene Arten wie der Blauschwarze Eisvogel, die Gewöhnliche Gebirgsschrecke, der Berglaubsänger und der Sonnentau brauchen diese Umweltbedingungen, um zu überleben.“, erklärt Dr. Thomas Bamann, Sachgebietsleitung Artenschutz am Regierungspräsidium Tübingen.

Dass viele dieser Arbeiten im Herbst und Winter stattfinden, hat einen wichtigen Grund. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es grundsätzlich verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Maßnahmen im Wald sind hingegen ganzjährig möglich.

Doch auch während der Gehölzpflegesaison darf nicht einfach überall genschnitten oder gerodet werden. Artenschutzrechtliche Vorgaben gelten unabhängig vom Kalender. Die Pflegemaßnahmen im Regierungsbezirk Tübingen werden deshalb den jeweiligen Gegebenheiten entsprechend geplant, standortangepasst durchgeführt und fachlich begleitet. 

„Unsere Kulturlandschaft ist nicht statisch. Was wir heute als besonders artenreich erleben, ist vielfach über Jahrhunderte durch die Nutzung des Menschen und großer Weidetiere entstanden. Fällt diese Nutzung weg, braucht es Pflege, damit offene Lebensräume nicht verschwinden. Genau deshalb ist Gehölzentnahme eine Schlüsselmaßnahme im praktischen Naturschutz.“, so Judith Engelke, Sachgebietsleitung Landschaftspflege am Regierungspräsidium Tübingen.

Auch wenn eine frisch gepflegte Fläche unmittelbar nach den Arbeiten ungewohnt kahl erscheinen kann, wird mit Beginn der nächsten Vegetationsperiode sichtbar, weshalb der Eingriff erfolgt ist: Licht erreicht wieder den Boden, offene Flächen können sich entwickeln und die für den jeweiligen Lebensraum charakteristischen Pflanzen und Tiere finden geeignete Bedingungen.

Hintergrundinformationen: 

Der Regierungsbezirk Tübingen umfasst eine außergewöhnlich vielfältige Natur- und Kulturlandschaft. Er bildet nahezu den vollständigen südwestdeutschen Schichtstufenraum ab und wird maßgeblich durch die Flusssysteme von Donau und Neckar geprägt. Vom Albtrauf über die Hochfläche der Schwäbischen Alb bis in den oberschwäbischen Raum erstreckt sich ein breites Spektrum ökologisch bedeutender Lebensräume. Die Moor- und Hügellandschaften Oberschwabens, die Mähwiesen des Albvorlands sowie die Wacholderheiden der Schwäbischen Alb bieten Lebensräume für zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten. Zudem ist der Regierungsbezirk ein bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet für viele Vogelarten.

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