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Medienmitteilung

Regierungspräsidium erlässt neue Schutzgebietsverordnung zum Bann- und Schonwald „Stöffelberg-Pfullinger Berg“ im Landkreis Reutlingen

RP TÜ hat die Schutzgebietsverordnung zum neu abgegrenzten Bann- und Schonwald „Stöffelberg-Pfullinger Berg“ erlassen

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​Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Schutzgebietsverordnung zum neu abgegrenzten Bann- und Schonwald „Stöffelberg-Pfullinger Berg“ am Albtrauf zwischen Reutlingen-Gönningen und Pfullingen erlassen.

„Ein besonderes Prädikat des Bann-und Schonwalds ‚Stöffelberg-Pfullinger Berg‘ sind die Schluchtwälder, Orchideen-Buchenwälder und Waldmeister-Buchenwälder sowie die seltenen Tierarten wie beispielsweise der Alpenbock-Käfer oder die Spanische Flagge“, betonte Regierungspräsident Dr. Jörg Schmidt. Dies verdeutliche den Beitrag dieses Waldschutzgebiets zur Bewahrung des europäischen Naturerbes für kommende Generationen.

 

Mit der Neuausweisung wurde die Gebietsabgrenzung des bereits seit 1999 bestehenden, zunächst rund 133 Hektar Bannwald und rund 109 Hektar Schonwald umfassenden Waldschutzgebietes „Stöffelberg-Pfullinger Berg“ an die Kernzone des Biosphärengebiets Schwäbische Alb angepasst. Die Neuausweisung wurde notwendig, weil im Zuge der Ausweisung des Biosphärengebiets der Bannwald und Teile des Schonwaldes in die Kernzone des Biosphärengebiets aufgenommen worden sind. Die aktualisierte Waldschutzgebiets-Verordnung stimmt die Bann- und Schonwaldflächen auf die Grenzen der Kernzone des Biosphärengebiets ab.

 

In der neuen Abgrenzung umfasst das Waldschutzgebiet „Stöffelberg-Pfullinger Berg“ rund 143 Hektar Bannwald und rund 97 Hektar Schonwald.

 

Die Bannwaldfläche entspricht der Kernzone 11 „Stöffelberg-Pfullinger Berg“ des Biosphärengebiets Schwäbische Alb. Die betreffenden Flächen sind – frei von menschlichen Eingriffen – ihrer eigendynamischen Entwicklung überlassen (sogenannter „Prozessschutz“). Schutzzweck des Bannwaldes ist die Erhaltung der gebietstypischen Waldgesellschaften mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. Zudem dient der Bannwald „Stöffelberg-Pfullinger Berg“ in besonderem Maß der wissenschaftlichen Forschung. Dies hat seine Gründe in der Größe des Gebiets und darin, dass es auf engem Raum eine hohe Vegetationsvielfalt mit Vorkommen seltener Arten aufweist. Die wissenschaftliche Zielsetzung besteht darin, zu beobachten und zu erforschen, wie sich ein relativ naturnaher Laubwald, den der Mensch lange und zum Teil intensiv genutzt hat, unbeeinflusst entwickelt.

 

Die Fläche des Schonwaldes liegt demgegenüber vollständig in der Pflegezone des Biosphärengebiets Schwäbische Alb. Hier werden weiterhin waldbauliche Pflegemaßnahmen durchgeführt. Im Vordergrund stehen die Entwicklung zu einer naturnahen Baumartenzusammensetzung und eine Optimierung der Bestandesstrukturen. Außerdem sollen durch gezielte Schutzmaßnahmen wichtige Lebensräume und Lebensstätten im Sinne der FFH- und Vogelschutzrichtlinie aktiv gefördert werden.


Hintergrundinformation:
Das Regierungspräsidium Tübingen ist als höhere Forstbehörde im Staats-, Körperschafts- und Privatwald unter anderem für forstliche Planungen in den Regierungsbezirken Tübingen und Stuttgart zuständig. Dazu zählt auch die Ausweisung neuer Waldschutzgebiete.

 

Nach dem Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (§ 32 LWaldG) sind zwei Kategorien von Waldschutzgebieten zu unterscheiden: Bann- und Schonwälder. Beide werden durch Rechtsverordnung der höheren Forstbehörde ausgewiesen und haben denselben rechtlichen Status wie Naturschutzgebiete.

 

Bannwald ist ein sich selbst überlassenes Waldreservat. Hier sind Pflegemaßnahmen und Holzentnahmen auf Dauer ausgeschlossen (Prozessschutz). Im Bannwald sollen die eigendynamischen Entwicklungsprozesse ohne menschlichen Einfluss ablaufen; dieser Wald soll sich also ungestört zum „Urwald von morgen“ entwickeln. Die natürlichen Abläufe in den Bannwäldern werden wissenschaftlich erforscht. Die Erkenntnisse aus der Bannwaldforschung sollen auch Hilfestellung für die Behandlung von Wirtschaftswäldern geben. Die Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb unterliegen ebenfalls dem Prozessschutz; sie sind den Bannwäldern rechtlich gleichgestellt.

In Baden-Württemberg sind aktuell 136 Bannwälder mit einer Gesamtfläche von 9.509 Hektar ausgewiesen.

Schonwald ist ein forstwissenschaftlich definierter Waldbereich, in dem eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten, ein bestimmter Bestandesaufbau oder ein bestimmtes Waldbiotop zu erhalten, zu entwickeln oder zu erneuern ist. Hierbei werden der Zielsetzung entsprechende Pflegemaßnahmen und Bewirtschaftungsweisen festgelegt.

In Baden-Württemberg gibt es derzeit 367 Schonwälder mit insgesamt 17.389 Hektar.


Bildunterschrift:
Schluchtwald; Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen.


Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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