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Medienmitteilung

Regierungspräsidium erlässt ersten Planfeststellungsbeschluss zur Umsetzung der Regionalstadtbahn Neckar-Alb

RP Tübingen hat im Planfeststellungsverfahren zur Elektrifizierung der Ermstalbahn Planfeststellungsbeschluss erlassen

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​Das Regierungspräsidium Tübingen hat im Planfeststellungsverfahren zur Elektrifizierung der Ermstalbahn (Planfeststellungsabschnitte 1 und 2 des Moduls 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb) den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Dieser schafft nicht nur das Baurecht für die Elektrifizierung der Ermstalbahn zwischen Metzingen und Bad Urach, sondern auch für den Umbau der Bahnhöfe in Dettingen und Bad Urach sowie für Verbesserungen im Bahnhof Metzingen.

Anlässlich der Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses erklärte Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Die Regionalstadtbahn Neckar-Alb ist das zentrale Infrastrukturprojekt für den öffentlichen Nahverkehr in der Region Neckar-Alb. Ich freue mich, dass unser Planfeststellungsbeschluss die Umsetzung eines deutlich besseren Angebots im Berufsverkehr, Taktverdichtungen auf 30 Minuten in den Hauptverkehrszeiten und mehr Plätze in den Zügen ein großes Stück näher bringt.“

 

Der Planfeststellungsbeschluss wird vom 01. März bis einschließlich 14. März 2017 in den Rathäusern von Bad Urach und Metzingen, sowie im Bürgerbüro von Dettingen zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium bittet diesbezüglich um Beachtung der ortsüblichen Bekanntmachungen. Die Unterlagen können außerdem beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, ab Beginn der Auslegung zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zugleich wird der Planfeststellungsbeschluss auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen eingestellt. Wer im Verfahren Einwendungen erhoben hat, erhält den Planfeststellungsbeschluss mit Beginn der Auslegungsfrist zugestellt.

 

Modul 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb betrifft die Strecke Bad Urach – Metzingen – Reutlingen – Tübingen – Herrenberg und umfasst neben der vollständigen Elektrifizierung der Strecke den Bau von Ausweichgleisen und neuer Haltpunkt. Für die vier weiteren Planfeststellungsabschnitte des Moduls 1 führt das Regierungspräsidium Tübingen derzeit die Planfeststellungsverfahren durch.


Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Steffen Fink, Pressereferent, Tel.: 07071 757-3076, gerne zur Verfügung.

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