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Medienmitteilung

Regierungspräsidium erlässt den Planfeststellungsbeschluss für zweie neue Haltepunkte der Regionalstadtbahn Neckar-Alb in Tübingen

Am 28. September 2017 hat das RP Tübingen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der neuen Haltepunkte erlassen.

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​Am 28. September 2017 hat das Regierungspräsidium Tübingen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der neuen Haltepunkte Tübingen-Neckaraue und Tübingen-Güterbahnhof erlassen. Dieser ist der letzte der insgesamt sechs Planfeststellungsbeschlüsse des Regierungspräsidiums zum Modul 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb. Damit liegt nun insgesamt das Baurecht für die Elektrifizierung und den teilweise zweigleisigen Ausbau der Strecke von Herrenberg über Tübingen und Reutlingen nach Bad Urach einschließlich der Errichtung neuer Haltepunkte in Reutlingen und Tübingen vor.

Regierungspräsident Klaus Tappeser teilte dazu mit: „Dem Regierungspräsidium war es ein großes Anliegen, dass die Planfeststellungsverfahren rasch und im guten Einvernehmen mit dem Antragsteller und den Betroffenen durchgeführt werden. Wir haben auch für den letzten Planfeststellungsabschnitt eine sehr gute planungsrechtliche Lösung erreichen können. Der Vorhabenträger kann nun bald auf einer gesicherten Rechtsgrundlage die nächsten Schritte in Richtung einer spürbaren Verbesserung des Angebots im öffentlichen Nahverkehr in der Region einleiten.“

Im Planfeststellungsverfahren für den Bau der neuen Haltepunkte Tübingen-Neckaraue und Tübingen-Güterbahnhof spielten Fragen des Lärmschutzes eine wesentliche Rolle. Der Planfeststellungsbeschluss vom 28. September 2017 ordnet in insgesamt drei Fällen passiven Lärmschutz an. Darüber hinaus setzt er Maßnahmen zum Erschütterungsschutz fest, die sicherstellen werden, dass es während der Bauzeit zu keinen unzumutbaren Auswirkungen durch Erschütterungsimmissionen kommt.

 

Für Beeinträchtigungen der Zauneidechsen konnten Ausnahmen nach den Vorschriften des Artenschutzes zugelassen werden. Eingriffe in deren Lebensräume erfolgen nur punktuell. Mit einer Maßnahmenkombination aus Bauzeitenbeschränkung, Vergrämung und Aufwertung neuer Habitate können die Auswirkungen auf einzelne Exemplare reduziert werden, so dass sich die lokale Population durch den Eingriff nicht verschlechtert, sondern stabil bleibt.

 

Von Montag, 9. Oktober 2017, bis einschließlich Montag, 23. Oktober 2017, wird der Planfeststellungsbeschluss bei der Stadt Tübingen zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, diesbezüglich auch auf die ortsübliche Bekanntmachung zu achten.

 

Die Unterlagen können ab Beginn der Auslegung außerdem beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss wird dann auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums zu finden sein.

 

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss allen Betroffenen gegenüber, denen der Beschluss nicht direkt bekanntgemacht wurde als zugestellt. Eine Klage wäre in diesen Fällen bis einschließlich Donnerstag, 23. November 2017, möglich.


Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Steffen Fink, Pressereferent, Tel.: 07071 757-3076, gerne zur Verfügung.

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