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Medienmitteilung

Regierungspräsident Tappeser zieht bei der Sitzung des Begleitausschusses in Rheinfelden am 18.5.2017 eine sehr positive Zwischenbilanz zum Interreg-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein

Am 18. Mai 2017 tagte der international besetzte Begleitausschuss des Interreg-Programms Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein.

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​Am 18. Mai 2017 tagte der international besetzte Begleitausschuss des Interreg-Programms Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein in Rheinfelden im Schweizer Kanton Aargau. Das strategische Gremium zog in seiner alljährlichen Sitzung eine überaus positive Zwischenbilanz zur Umsetzung des laufenden Förderprogramms, das unter dem Motto „Wir fördern Europa“ steht. Mit rund 36,6 Mio. Euro wurden über 71 Prozent der Fördermittel bereits für Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bewilligt. Am Tagungsort überzeugten sich die Mitglieder des Begleitausschusses von einem besonders gelungenen Projekt der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, dem geplanten Rheinsteg zwischen dem Rheinfelden auf der schweizerischen und dem Rheinfelden auf der deutschen Seite.

Anlässlich der Besichtigung sagte der Mitvorsitzende des Begleitausschusses und Regierungspräsident des Bezirks Tübingen, Klaus Tappeser:  „Das Projekt Rheinsteg beider Rheinfelden ist beispielhaft für die hervorragende grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Region Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein. Mit ihrer Kompetenz und ihrem Engagement stoßen die Projektteilnehmer viele Verbesserungen im Bereich des alltäglichen und des touristischen Grenzverkehrs in der Region an. Die finanzielle Förderung durch die Europäische Union, den Schweizer Bund und die teilnehmenden Schweizer Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein stößt nicht nur hier in Rheinfelden, sondern in der gesamten Grenzregion auf sehr fruchtbaren Boden. Die geförderten Projekte haben einen besonderen europäischen Mehrwert.“

 

Der Begleitausschuss hat sich in einer Resolution klar für die Forstsetzung des Programms in einer kommenden Förderperiode ab dem Jahr 2021 positioniert. Die Weiterführung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Staaten in den bestehenden Programmgebieten ist auch für Regierungspräsident Tappeser von zentraler Bedeutung, um den Zusammenhalt und das Fortschreiten des Integrationsprozesses in Europa zu garantieren.

 

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist zentraler Bestandteil der Europapolitik des Landes Baden-Württemberg. Sie verstärkt in den grenznahen Regionen die vielfältigen Verflechtungen vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Verkehr, Kultur und Bildung. Anhand von grenzüberschreitenden Projekten erleben die Bürgerinnen und Bürger in den grenznahen Regionen in ihrem Alltag ganz praktisch die Vorteile einer europäischen Integration. Seit über 20 Jahren fördert das Strukturförderprogramm Interreg der Europäischen Union solche grenzüberschreitenden Kooperationen zwischen Regionen und Städten mit unmittelbaren positiven Auswirkungen auf die dortigen Bürgerinnen und Bürger.

 

Auch in der Bodenseeregion ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sehr lebendig. Das Interreg-Programm „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ bildet dort einen zentralen institutionellen und finanziellen Rahmen für eine nachhaltige Umsetzung der grenzüberschreitenden Projekte. In der mittlerweile fünften Förderperiode bis 2020 stehen der Region dafür Fördermittel von insgesamt 52 Mio. € zur Verfügung. Die Bereiche „Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung und Bildung“, „Umwelt, Energie und Verkehr“ und „Verwaltungszusammenarbeit und bürgerschaftliches Engagement“ bilden in der laufenden Förderperiode die Schwerpunkte.


Hintergrundinformation:

Interreg ist ein Regionalprogramm der Europäischen Union zur Förderung von grenzüberschreitenden Projekten, an dem sich auch Nicht-EU-Staaten beteiligen können. Umfassende Informationen stehen auf der Website des Programms unter www.interreg.org zur Verfügung.

Jahresbericht zur Programmumsetzung 2016 („Bürgerinformation“)

 

Zum Interreg-Fördergebiet gehören auf deutscher Seite der Bodenseekreis, die kreisfreien Städte Kempten und Memmingen, die Landkreise Konstanz, Lindau, Oberallgäu, Unterallgäu und Ravensburg, der Schwarzwald-Baar-Kreis sowie die Landkreise Sigmaringen, Tuttlingen und Waldshut. In der fünften Förderperiode neu hinzugekommen sind die Landkreise Lörrach und Ostallgäu sowie die kreisfreie Stadt Kaufbeuren. Österreich ist durch das Land Vorarlberg beteiligt. Zum Programmgebiet gehören ferner das Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich.

 

Förderanträge können sowohl von privaten und juristischen Personen, sonstigen Institutionen als auch von öffentlichen Trägern gestellt werden, soweit sich an dem Projekt Partner aus mindestens zwei verschiedenen Ländern beteiligen und wenigstens ein Projektpartner seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat.

 

Ansprechpartner für das Interreg V-Programm ist in Baden-Württemberg die Netzwerkstelle beim Regierungspräsidium Tübingen, Christian Tetzel, Konrad-Adenauer-Str. 20, D-72072 Tübingen, Telefon 07071/757-3240, Telefax 07071/757-93240, E-Mail: christian.tetzel@rpt.bwl.de


Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Fink, Pressereferent, Telefon: 07071 757-3076 zur Verfügung.

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