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Pressemitteilung

Regelmäßige Überprüfung von Elektro- und Elektronikgeräte der Marktüberwachung in Baden-Württemberg erfolgreich: Mangelhafte Produkte werden aus dem Verkauf genommen

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Beispiele untersuchter Elektronikgeräte
Beispiele untersuchter Elektronikgeräte u. a. Tischstaubsauger, Taschenlampe, Staubsauger etc.
Beispiele untersuchter Elektronikgeräte u. a. Tischstaubsauger, Taschenlampe, Staubsauger etc.

23 Prozent der von der Marktüberwachung überprüften Geräte entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der verwendeten Stoffe oder der erforderlichen Kennzeichnung.

Das für die Marktüberwachung in ganz Baden-Württemberg zuständige Regierungspräsidium Tübingen führt regelmäßig Überprüfungen an Elektro- und Elektronikgeräten durch. Unterstützt wird sie bei den Untersuchungen durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Fast 700 Elektrogeräte wurden seit 2013 untersucht, unter anderem Heißklebepistolen, Saugroboter, Handstaubsauger, Taschenlampen, Ventilatoren oder raucharme Tischgrills. Jedes Jahr wird ein anderer Schwerpunkt gesetzt. Dieses Jahr stehen unter anderem batteriebetriebene Kinderspielzeuge und Mühlen sowie elektrische Grußkarten und Dekorationsgegenstände im Fokus der Überwachung.

Ziel der stichprobenartigen Überprüfungen ist es herauszufinden, ob die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der in den Produkten verwendeten Stoffe und der Kennzeichnung eingehalten sind.

Die Überprüfungen seit 2013 ergaben eine durchschnittliche Mängelquote von 23 Prozent. 15 Prozent der untersuchten Produkte wiesen eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte für Schwermetalle oder bestimmter typischerweise als Flammschutzmittel oder Weichmacher verwendeter Chemikalien auf. In Einzelfällen wurde eine bis zu 7.000-fache Überschreitung der Grenzwerte festgestellt. Weiterhin waren bei 10 Prozent der untersuchten Produkte die Anforderungen hinsichtlich Kennzeichnung oder Dokumentation der Konformität nicht ausreichend erfüllt. Da einige Produkte sowohl stoffliche als auch formale Mängel aufwiesen, waren insgesamt 23 Prozent der überprüften Produkte mangelhaft.

Am häufigsten wurden Überschreitungen des Bleigrenzwertes in Lötstellen oder Kabelummantelungen festgestellt. Diese befinden sich typischerweise im Inneren der Geräte, wodurch Verbraucherinnen und Verbraucher bei vorgesehener Verwendung in der Regel nicht direkt mit den gefährlichen Stoffen in Kontakt kommen. Bei unsachgemäßer Entsorgung von Elektro und Elektronikgeräten können diese Stoffe jedoch freigesetzt werden und stellen eine Gefahr für die Umwelt dar.

Wird ein Mangel durch das Regierungspräsidium Tübingen festgestellt, nehmen die von der Kontrolle betroffenen Händler, Hersteller und Importeure die betroffenen Elektro- und Elektronikgeräte in der Regel freiwillig aus dem Sortiment oder bessern diese nach. Das war auch bei diesen Überprüfungen der Fall.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Kauf von Elektrogeräten darauf achten, dass zumindest auf dem Elektrogerät oder dessen Begleitunterlagen die CE-Kennzeichnung und das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne angebracht sind. Mit der korrekten Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräte bei Sammelstellen, und nicht im Restmüll, kann jeder einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Bildunterschrift:

Beispiele untersuchter Elektronikgeräte, Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen, Dr. Carina Bojer, Thorsten Haas

Hintergrundinformationen:

Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Produkt- und Chemikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen, Chemieerzeugnissen und Bauprodukten zu überwachen. Ziel ist es dabei, einerseits die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und andererseits möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei Wirtschaft und Industrie entgegen zu wirken.

Im Bereich der Überwachung von Elektronikgeräten ist die Marktüberwachung unter anderem zuständig für die Durchführung der Vorgaben der europäischen Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte. Die europäische Richtlinie wird durch die Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in nationales Recht umgesetzt. Für das Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten gelten danach strenge Grenzwerte für den Einsatz von Blei, Quecksilber, Cadmium und verschiedenen typischerweise als Flammschutzmittel oder Weichmacher eingesetzten Stoffen.

Die Grenzwerte von jeweils 0,1 Gewichts-Prozent an Blei, Quecksilber, sechswertigem Chrom, bestimmten Weichmachern und bromierten Flammschutzmitteln und 0,01 Gewichts-Prozent für Cadmium dürfen in erstmals auf dem europäischen Markt in Verkehr gebrachten Elektrogeräten nicht überschritten werden. Die Konformität eines Elektro- oder Elektronikgerätes erklärt der Hersteller durch das Ausstellen einer Konformitätserklärung. Sind alle stofflichen und formalen Voraussetzungen erfüllt, bringt der Hersteller am Gerät die CE-Kennzeichnung an.

Beim Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nationale Umsetzung der europäischen Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU ist das Regierungspräsidium Tübingen für die Überprüfung der korrekten Kennzeichnung von Elektrogeräten mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zuständig.

Die Marktüberwachung stellt Verbraucherinnen und Verbrauchern unter https://rpt.baden-wuerttemberg.de/abt11/sicherer-onlinehandel/ Tipps und Hinweise für den Einkauf von Produkten im Internet zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Marktüberwachung sind auch auf der Homepage des Umweltministeriums unter www.um.baden-wuerttemberg.de zu finden.

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3131 gerne zur Verfügung.

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