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Medienmitteilung

Planfeststellungverfahren zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung Blaulach auf freier Strecke zwischen Tübingen und Kirchentellinsfurt

Zur sicheren Aufrechterhaltung des Eisenbahnverkehrs ist eine Erneuerung des Bauwerks erforderlich.

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​Auf Antrag der DB Netz AG, Regionalbereich Südwest, führt das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz durch. Das Regierungspräsidium Tübingen ist dabei die Anhörungs- und Erörterungsbehörde.

 

Von Montag, 04.06.2018, bis einschließlich Dienstag, 03.07.2018, werden die Planunterlagen in Tübingen im Bürgerbüro Lustnau, im Rathaus der Gemeinde Kusterdingen und im Rathaus der Gemeinde Kirchentellinsfurt zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, diesbezüglich auf die ortsübliche Bekanntmachung zu achten.

 

Bis einen Monat nach Ende der Auslegungsfrist können bei den jeweiligen Gemeinden oder beim Regierungspräsidium Tübingen Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlicher Belange und Verbände können Stellungnahmen abgegeben. Näheres ist der Bekanntmachung zu entnehmen.

 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Regierungspräsidium Tübingen die eingegangenen Anregungen und Bedenken auswerten und gegebenenfalls in einem Erörterungstermin mit den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange erörtern.

 

Zum Vorhaben:
Die Eisenbahnüberführung Blaulach befindet sich auf freier Strecke zwischen dem Hauptbahnhof Tübingen und dem Bahnhof Kirchentellinsfurt. Der Übergang der zweigleisigen, elektrifizierten Strecke befindet sich aus Richtung Tübingen kommend kurz nach der Unterführung unter der Bundesstraße B 27 und kreuzt in der Gemarkung Lustnau das Gewässer Blaulach.

 

Das bestehende Brückenbauwerk hat seine technische Nutzungsdauer erreicht und ist in einem schlechten baulichen Zustand. Zur sicheren Aufrechterhaltung des Eisenbahnverkehrs ist eine Erneuerung des Bauwerks erforderlich. Ziel ist es, eine Erneuerung durch Abbruch und Neubau der Eisenbahnüberführung in gleicher Lage durchzuführen. Das neue Bauwerk ist als eine 1-Feld-Stahlfachwerkbrücke mit unten liegender Fahrbahn geplant. Der Neubau der Maßnahme ist für 2021 vorgesehen. Für die Baumaßnahme ist eine Bauzeit von etwa 12 Monaten vorgesehen. Es wird von einer Vollsperrung der Eisenbahnstrecke von zirka 16 Tagen ausgegangen. Während der Bauzeit wird es zu verkehrlichen Einschränkungen in den Bereichen der Zufahrten zu den Baustraßen kommen. Der Neckartal-Radweg wird während der Bauzeit als Baustraße genutzt. Temporäre Beeinträchtigungen sind möglich.

 

Die Erneuerung des Bauwerkes, einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie zur Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft, findet überwiegend auf Flächen der DB AG, zum Teil auch auf Flächen des Bundes, des Landes Baden-Württemberg sowie der Gemeinde Kusterdingen statt. Bauzeitlich ergibt sich eine vorübergehende Inanspruchnahme von Flächen Dritter beziehungsweise von öffentlichen Verkehrsflächen.

 

Die Unterlagen zum Verfahren können ab dem 04.06.2018 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen und zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abgerufen werden unter:


Tübingen in der Rubrik Bekanntmachungen/ Planfeststellungsverfahren/Aktuelle Planfeststellungsverfahren-Schienen. Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Tel.: 07071 / 757-3078, gerne zur Verfügung.

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