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Medienmitteilung

Planfeststellungverfahren zur Beseitigung des Bahnüberganges Schweinhausen II auf der Strecke Ulm – Friedrichshafen in der Gemeinde Hochdorf (Landkreis Biberach)

Der Bahnübergang Schweinhausen II ist Teil einer Dreier-Bahnübergangskette.

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​Auf Antrag der DB Netz AG Regionalbereich Südwest führt das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz durch. Das Regierungspräsidium Tübingen ist dabei die Anhörungs- und Erörterungsbehörde. Von Montag, den 4. Dezember 2017, bis einschließlich Freitag, 19. Januar 2018 werden die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Hochdorf zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, diesbezüglich auf die ortsübliche Bekanntmachung zu achten.

Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde oder beim Regierungspräsidium Tübingen Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlicher Belange und Verbände können Stellungnahmen abgegeben. Näheres ist der Bekanntmachung zu entnehmen.

 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Regierungspräsidium die eingegangenen Anregungen und Bedenken auswerten und in einem Erörterungstermin mit den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange erörtern.

 

Hintergrundinformationen
Der Bahnübergang Schweinhausen II ist Teil einer Dreier-Bahnübergangskette, die aus den Bahnübergängen Schweinhausen I und II und dem Bahnübergang in Hochdorf besteht. Aufgrund der Nähe des Bahnüberganges Schweinhausen II zu den Nachbarbahnübergängen Schweinhausen I und Hochdorf sowie zur Erhöhung der Sicherheit soll der Bahnübergang ersatzlos beseitigt werden.

Weiter sind bei den Bahnübergängen Schweinhausen I und Hochdorf eine Erneuerung und Erweiterung der technischen Sicherung geplant.

 

Die Unterlagen zum Verfahren können ab dem 4. Dezember 2017 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen werden und werden zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar sein unter: Tübingen in der Rubrik Bekanntmachungen/ Planfeststellungsverfahren/Aktuelle Planfeststellungsverfahren-Schienen.

 

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 / 757-3005, gerne zur Verfügung.

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