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Medienmitteilung

Planfeststellungverfahren zum Neubau der Ortsumgehung Rißtissen (L 259)

Für den Neubau der Ortsumfahrung Rißtissen wurde bereits im Jahr 2008 ein Planfeststellungsverfahren begonnen.

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Auf Antrag der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg führt das Regierungspräsidium Tübingen zum Neubau der Ortsumfahrung Rißtissen auf der Gemarkung von Rißtissen ein Planfeststellungsverfahren durch. Von Montag, 26. November 2018, bis einschließlich Donnerstag, 27. Dezember 2018, werden die Planunterlagen bei der Stadt Ehingen (Donau) zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, diesbezüglich auf die ortsübliche Bekanntmachung zu achten.

Bis einen Monat nach Ende der Auslegungsfrist können bei der Stadt oder beim Regierungspräsidium Tübingen Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlicher Belange und Verbände können Stellungnahmen abgeben. Näheres kann der Bekanntmachung entnommen werden.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Regierungspräsidium die eingegangenen Anregungen und Bedenken auswerten und gegebenenfalls in einem Erörterungstermin mit den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange erörtern.

Zum Vorhaben:
Für den Neubau der Ortsumfahrung Rißtissen wurde bereits im Jahr 2008 ein Planfeststellungsverfahren begonnen. Aufgrund der im Laufe des Verfahrens durchlaufenen Planänderungen und des zeitlichen Ablaufs wurde dieses Verfahren auf Antrag des Vorhabenträgers im Frühjahr 2018 eingestellt.

Der Bauanfang der Trasse liegt auf der L 259 von Ehingen herkommend rund 600 Meter westlich vor dem Ortsanfang Rißtissen. Hier schwenkt die neue Trasse in Richtung Süden ab und läuft auf einer Länge von rund 750 Meter im Abstand von rund 200 Meter parallel zum Ortsrand bis zur K 7362. Der neue Knotenpunkt wird als Kreisverkehrsplatz ausgebaut. Die L 259 neu läuft vom Kreisverkehrsplatz weiter Richtung Südosten, überquert mit einem Brückenbauwerk die Riß und schwenkt dann rund 800 Meter südlich von Rißtissen wieder auf die bestehende L 259 nach Laupheim. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt etwa 2,46 Kilometer.

Im Vergleich zur ursprünglichen Planung sieht der Neuantrag unter anderem geringfügige Änderungen der Straßenbreite innerhalb des Wasserschutzgebietes und des Trassenverlaufs vor. Aus artenschutzrechtlichen Gründen wurden zudem die Brücke über die Riß um einen Meter erhöht und Irritationsschutzwände für Fledermäuse eingeplant. Des Weiteren verringert sich die Zahl der Versickerungsbecken. Für die Maßnahme einschließlich der Landschaftspflegerischen Begleitplanung werden neben Grundstücken, welche sich in öffentlicher Hand befinden, auch solche von Privatpersonen in Anspruch genommen.


Die Bauzeit beträgt einschließlich der Brückenbauwerke etwa 2,5 Jahre.

Die Unterlagen zum Verfahren können ab dem 26. November 2018 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abgerufen werden unter: L 259 Ortsumfahrung Rißtissen. Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Telefon: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung. ​​​​​

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