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Medienmitteilung

Planfeststellungsverfahren zur Netzverstärkung der 110-kV-Leitung zwischen Herbertingen und Haisterkirch

Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Leitungsanlagen zwischen Herbertingen und Haisterkirch

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​Das Regierungspräsidium Tübingen hat auf Antrag der Netze BW GmbH für deren Vorhaben „Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Leitungsanlagen zwischen Herbertingen und Haisterkirch“ ein Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz eingeleitet. Von Montag, 20. November 2017, bis einschließlich Freitag, 5. Januar 2018, werden die Planunterlagen in den Rathäusern der betroffenen Städte und Gemeinden zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, diesbezüglich auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.

Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können bei den betroffenen Städten und Gemeinden oder beim Regierungspräsidium Tübingen Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlicher Belange und Verbände können Stellungnahmen abgegeben. Näheres kann den Bekanntmachungen entnommen werden. Anregungen und Bedenken, die in der inzwischen abgeschlossenen Phase der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragen wurden, fließen nicht automatisch in das Planfeststellungsverfahren ein.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Regierungspräsidium die eingegangenen Anregungen und Bedenken auswerten und in einem Erörterungstermin mit den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange erörtern.

 

Das Vorhaben umfasst die Ertüchtigung des bestehenden Hochspannungsnetzes auf einer Länge von etwa 39,5 km zwischen dem Umspannwerk Herbertingen über Bad Saulgau nach Otterswang bis zum Umspannwerk Haisterkirch in den Landkreisen Sigmaringen, Biberach und Ravensburg. Betroffen sind die bereits bestehenden 110-kV-Freileitungen Anlagen 0023 und 0037 Herbertingen – Bad Saulgau, Anlage 0038 Bad Saulgau – Otterswang und Anlagen 0039 und 0016 Otterswang – Haisterkirch. Beginnend am Umspannwerk Herbertingen verlaufen die Anlagen nacheinander durch die Städte und Gemeinden Herbertingen, Bad Saulgau, Ebersbach-Musbach, Bad Schussenried, Aulendorf sowie Bad Waldsee und enden am Umspannwerk Haisterkirch.

 

Auf den bestehenden Masten zwischen Herbertingen und Otterswang sollen zusätzliche Leiterseile für einen weiteren Stromkreis aufgelegt und das bestehende Erdseil gegen ein technisch aktuelles Seil mit moderner Möglichkeit der Datenkommunikation (Lichtwellenleiter) ausgetauscht werden. Im Zuge dessen wird es zu einer Masterhöhung zwischen Herbertingen und Bad Saulgau und einem Mastneubau sowie -abbau zwischen Bad Saulgau und Otterswang kommen. Des Weiteren sollen die bestehenden Masten saniert werden, indem Teile der Masten ausgetauscht und an diversen Masten die Fundamente verstärkt werden. Zudem sollen zwischen Otterswang und Haisterkirch zwei Masterhöhungen durchgeführt werden, um den bestehenden Stromkreis vollumfänglich nutzen zu können. Im Zuge dessen werden auf diesem Teilstück auch einige Isolatoren gegen moderne getauscht.

 

Die Unterlagen zum Verfahren können ab dem 20. November 2017 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen und auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen (110-kV-Leitungen Herbertingen - Haisterkirch, Netze BW) abgerufen werden. Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information.

 

Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Steffen Fink, Pressereferent, Tel.: 07071 757-3076, gerne zur Verfügung.

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