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Medienmitteilung

Planfeststellungsverfahren zur Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung, Amprion Anlage Bl. 4608, Punkt Rommelsbach – Umspannanlage Herbertingen (Landkreise Reutlingen, Biberach, Sigmaringen)

Das RP Tübingen hat auf Antrag der Amprion GmbH für das o.g. Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

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​Das Regierungspräsidium Tübingen hat auf Antrag der Amprion GmbH für das o.g. Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz eingeleitet. Von Montag, 5. Dezember 2016, bis einschließlich Mittwoch, 18. Januar 2017, werden der Plan und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit in den Rathäusern der betroffenen Städte und Gemeinden zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, diesbezüglich auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.

Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde oder beim Regierungspräsidium Tübingen Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlicher Belange und Verbände können Stellungnahmen abgegeben. Näheres ist den Bekanntmachungen zu entnehmen.

 

Mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens endet die Phase der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Anregungen und Bedenken, die in dieser Phase vorgetragen wurden, fließen nicht „automatisch“ in das Planfeststellungsverfahren ein.

 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Regierungspräsidium die eingegangenen Anregungen und Bedenken auswerten und in einem Erörterungstermin mit den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange erörtern.

 

Zum Vorhaben:
Das geplante Vorhaben umfasst die Errichtung einer etwa 61 km langen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung (Bl. 4608) zwischen Reutlingen und Herbertingen. Beginnend am Punkt Rommelsbach in Reutlingen verläuft die Antragstrasse durch die Städte und Gemeinden Reutlingen, Eningen, Metzingen, St. Johann, Gomadingen, Münsingen, Hohenstein, Hayingen, Zwiefalten, Riedlingen, Altheim, Ertingen und Herbertingen und endet an der dortigen Umspannanlage.

 

Die neue Höchstspannungsfreileitung wird weitgehend im vorhandenen Trassenraum der bestehenden 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Hoheneck - Herbertingen (Bl. 4508) errichtet; die alte Leitung wird zurückgebaut. Nur ein etwa 900 m langer Abschnitt im Bereich des Albgutes Lindenhof auf Gemarkung Eningen soll als Kulturdenkmal erhalten bleiben. Hierzu rückt die neue Trasse von der bestehenden Trasse ab. Weitere Abweichungen von der Bestandstrasse sind vorgesehen in Gomadingen (Umfahrung Bergkuppe), Münsingen (Umfahrung Fladhof), Hayingen (Abrücken vom Sportplatz), Zwiefalten (Umfahrung Sonderbuch) und Riedlingen (Umfahrung zwischen Riedlingen und Grüningen).

 

Insgesamt umfasst das Gesamtvorhaben den Neubau von 181 Masten inkl. Gründungen und den Rückbau von 216 Masten inkl. Gründungen.

 

Für das Bauvorhaben, einschließlich des Schutzstreifens beidseitig der Leitungstrasse, sowie für die Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und zur Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft werden Grundstücke in den genannten Städten und Gemeinden beansprucht.

 

Die Unterlagen zum Verfahren können ab dem 05. Dezember 2016 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Raum N 451, eingesehen werden und werden zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar sein unter: Bekanntmachungen - Planfeststellungsverfahren - Aktuelle Planfeststellungsverfahren-Leitungen: 380-kV-Leitung, Amprion/Bl. 4608  (Landkreise Reutlingen, Biberach, Sigmaringen). Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information.


Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Dr. Steffen Fink, Pressereferent, Tel.: 07071 / 757-3076, gerne zur Verfügung.

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