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Medienmitteilung

Planfeststellungsverfahren zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Schussen zwischen Aulendorf und Mochenwangen

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Auf Antrag der DB Netz AG führt das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Schussen in Bahn-Kilometer 161,934 auf der Strecke 4500 Ulm – Friedrichshafen ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz durch.
Das Regierungspräsidium Tübingen ist dabei die Anhörungs- und Erörterungsbehörde. Von Montag, 14. Januar 2019 bis einschließlich Mittwoch, 14. Februar 2019 werden die Planunterlagen in den Rathäusern der Gemeinden Aulendorf, Bad Waldsee und Wolpertswende zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, auf die ortsübliche Bekanntmachung zu achten.

Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können bei der Stadt oder beim Regierungspräsidium Tübingen Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlicher Belange und Verbände können Stellungnahmen abgeben. Näheres kann der Bekanntmachung entnommen werden.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Regierungspräsidium die eingegangenen Anregungen und Bedenken auswerten und gegebenenfalls in einem Erörterungstermin mit den Einwendern und den Trägern öffentlicher Belange erörtern.

Die Eisenbahnüberführung befindet sich auf freier Strecke zwischen den Bahnhöfen Aulendorf und Mochenwangen. Auf Grund des schlechten baulichen Zustands muss die bestehende Eisenbahnüberführung zur Erhaltung und Verfügbarkeit der Streckenqualität komplett erneuert werden. Ziel ist die Änderung durch Abbruch und Neubau einer Eisenbahnüberführung in gleicher Lage. Die Fertigstellung der Eisenbahnüberführung ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Es wird von einer mehrtägigen Vollsperrung der Eisenbahnstrecke und von kürzeren Sperrpausen für Vor- und Nacharbeiten ausgegangen.

Die Erneuerung des Bauwerkes und die vorübergehende Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen findet überwiegend auf Flächen der DB AG, zum Teil auch auf Flächen des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg und der Stadt Aulendorf statt. Für das geplante Vorhaben wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan und ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt. Im Rahmen der Bauarbeiten bzw. der vorbereitenden Arbeiten sind Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.

Die Unterlagen zum Verfahren können ab dem 14. Januar 2019 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abgerufen werden unter: Tübingen​ in der Rubrik Bekanntmachungen/Planfeststellungsverfahren/Aktuelle Planfeststellungsverfahren-Schienen​. Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information.

Hinwies für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Abel, Pressesprecher, Telefon 07071 / 757-3005, gerne zur Verfügung.​​​

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