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Medienmitteilung

Planfeststellungsverfahren zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Riß zwischen Biberach (Riß) Süd und Ummendorf

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Auf Antrag der DB Netz AG führt das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Riß in Bahn-Kilometer 134,671 auf der Strecke 4500 Ulm – Friedrichshafen ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz durch. 
Das Regierungspräsidium Tübingen ist dabei die Anhörungs- und Erörterungsbehörde. Von Mittwoch, 30. Januar 2019, bis einschließlich Mittwoch, 06. März 2019, werden die Planunterlagen beim Stadtplanungsamt der Stadt Biberach (Riß) und bei der Gemeinde Ummendorf zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, auf die ortsübliche Bekanntmachung zu achten.

Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können bei der Stadt oder beim Regierungspräsidium Tübingen Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlicher Belange und Verbände können Stellungnahmen abgeben. Näheres kann der Bekanntmachung entnommen werden.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Regierungspräsidium die eingegangenen Anregungen und Bedenken auswerten und gegebenenfalls in einem Erörterungstermin mit den Einwendern und den Trägern öffentlicher Belange erörtern.

Die Eisenbahnüberführung befindet sich auf freier Strecke zwischen den Bahnhöfen Biberach (Riß) Süd und Ummendorf. Auf Grund des schlechten baulichen Zustands muss die bestehende Eisenbahnüberführung zur Erhaltung und Verfügbarkeit der Streckenqualität komplett erneuert werden. Ziel ist die Änderung durch Abbruch und Neubau einer Eisenbahnüberführung in gleicher Lage. Die Fertigstellung der Eisenbahnüberführung ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Es wird von einer mehrtägigen Vollsperrung der Eisenbahnstrecke und von kürzeren Sperrpausen für Vor- und Nacharbeiten ausgegangen.

Die Erneuerung des Bauwerkes und die vorübergehende Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen findet überwiegend auf Flächen der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), zum Teil auch auf Flächen des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Biberach, der Gemeinde Ummendorf sowie des Landkreises Biberach statt. Für das geplante Vorhaben wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan und ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt. Im Rahmen der Bauarbeiten bzw. der vorbereitenden Arbeiten sind Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.

Die Unterlagen zum Verfahren können ab dem 30. Januar 2019 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abgerufen werden unter: Eisenbahnüberführung Riss Ummendorf. Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information. 
 
Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Abel, Pressesprecher, Telefon 07071 / 757-3005, gerne zur Verfügung.​​

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