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Medienmitteilung

Planfeststellungsverfahren zum Umbau der Seilschwebebahn zwischen dem Zementwerk Dotternhausen und dem Steinbruch auf dem Plettenberg

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Auf Antrag der Firma Holcim (Süddeutschland) GmbH führt das Regierungspräsidium Tübingen für den Umbau der 2,3 Kilometer langen Seilschwebebahn zwischen dem Zementwerk Dotternhausen und dem Steinbruch auf dem Plettenberg ein Planfeststellungsverfahren durch. Im März 2019 wurde das Anhörungsverfahren eingeleitet. Bis einschließlich Mittwoch, 17. April 2019 lagen die Planunterlagen in der Gemeinde Dotternhausen zur Einsicht aus. Bis zum 2. Mai 2019 konnten Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden.

Am Dienstag, 25. Juni 2019, ab 10:00 Uhr werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erörtert. Die Veranstaltung findet im Sitzungssaal des Rathauses Dotternhausen, Hauptstraße 21, 72359 Dotternhausen statt. Es wird gebeten, auf die ortsübliche Bekanntmachung zu achten. Die Erörterung beginnt mit der Vorstellung des bisherigen Verfahrens und des Antrags der Vorhabenträgerin. Es folgt die Erörterung der öffentlichen Belange, insbesondere des Natur- und Landschaftsschutzes. Im Anschluss daran werden die Auswirkungen der Planung auf den Menschen, insbesondere durch Schallimmissionen sowie Grundstücksbetroffenheiten erörtert.

Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nichtöffentlich. Die Öffentlichkeit kann zugelassen werden, bei der Erörterung privater Belange jedoch nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Betroffenen.

Die Unterlagen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen weiterhin abrufbar unter 
Seilschwebebahn Dotternhausen. Hier finden sie ebenfalls eine vorläufige Tagesordnung.

Hintergrundinformationen:
Der Umbau der Seilschwebebahn besteht im Wesentlichen aus dem Austausch der bestehenden Masten und den Seilen. An zwei bestehenden Masten müssen neue Fundamente errichtet werden, drei neue Masten kommen hinzu. Nach dem Umbau gibt es zukünftig 16 Stützen, davon 14 Stützenbauwerke auf der Strecke, eine Stütze auf der Stahlkonstruktion der Talstation und eine Stütze im Bereich der Bergstation. Die Lage der Talstation und der Bergstation sowie die Seilbahntrasse bleiben unverändert. Tal- und Bergstationsgebäude bleiben bestehen und werden im Rahmen des Umbaus an die neue Anlage angepasst.

Die Umbaumaßnahme der Seilschwebebahn soll im September und Oktober 2020 durchgeführt werden. Dazu ist der Einsatz eines Spezialhubschraubers geplant, der die Masten aus der Luft montiert. 

Hinweis für die Redaktionen:
 

Für Fragen zum Planfeststellungsverfahren steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung. Fragen zum Vorhaben beantwortet Ihnen gerne Frau Sabine Schädle, Pressesprecherin Holcim (Süddeutschland) GmbH, Telefon: 07427/79-228.​​

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