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Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 1165 als Ortsumgehung Beimerstetten

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Skizze Ortsumfahrung Beimerstetten
Skizze Ortsumfahrung Beimerstetten
Skizze Ortsumfahrung Beimerstetten

Auslage der Planunterlagen und der Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit.

Die Straßenbauverwaltung hat am 15. Dezember 2020 den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der L 1165 als Ortsumgehung Beimerstetten bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium gestellt. In der Zeit von Montag, 17. Mai 2021 bis einschließlich Mittwoch, 16. Juni 2021 werden nun die Planunterlagen und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit bei der ausschließlich betroffenen Gemeinde Beimerstetten während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht ausliegen. Darüber hinaus und über einen längeren Zeitraum erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter Aktuelle Planfeststellungsverfahren Strassen.

„Nach vielen Jahren intensiver Planung sind jetzt die Bürgerinnen und Bürger einmal mehr gefragt, sich ein genaues Bild von der Ortsumfahrung und ihrer Betroffenheit zu machen. Das Regierungspräsidium wird im Umgang mit den umfangreichen Planungsunterlagen Hilfestellung geben und Mitte Juni 2021 eine Online-Öffentlichkeitsveranstaltung durchführen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Über die Online-Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgt noch eine gesonderte Information. Wichtig ist, dass Betroffene ihre Einwendungen rechtswahrend nur im förmlichen Verfahren vor der Planfeststellungsbehörde und nicht im Rahmen der Online-Veranstaltung vorbringen können. Einwendungen müssen dabei zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden.

Die Auslage wird in der betroffenen Gemeinde zuvor ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung werden alle rechtlich relevanten Hinweise zur Auslage und den Möglichkeiten, Einwendungen zu erheben, erteilt. Nicht ortsansässige Grundstücksbetroffene werden von der Gemeinde angeschrieben. Zeitgleich wird das Regierungspräsidium die Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel Fachbehörden und Gemeinden über die Auslage informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Sowohl private Betroffene wie auch Umweltvereinigungen und Träger öffentlicher Belange können bis einschließlich Freitag, 30. Juli 2021 Einwendungen erheben bzw. Stellungnahmen abgeben.

Nach Ablauf der Äußerungsfrist leitet die Planfeststellungsbehörde alle Äußerungen an den Vorhabenträger zur Stellungnahme weiter. Auf der Basis der Einwendungen, Stellungnahmen und Antworten des Vorhabenträgers erörtert die Planfeststellungsbehörde schließlich alle offenen Punkte mit den Beteiligten. Ziel des gesamten Anhörungsverfahrens ist dabei eine vollständige Sachverhaltsaufklärung und eine umfassende Konfliktbewältigung.

Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren allgemein finden Sie auf der Internetseite der baden-württembergischen Regierungspräsidien unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung

Zum Vorhaben:

Beimerstetten liegt in einer verkehrlichen Randlage zu Ulm und ist von starkem Pendlerverkehr geprägt. Durch die Ausweisung des Gewerbegebiets Nord der Stadt Ulm sowie durch die Neuanlage des Containerbahnhofs ebenfalls im Norden der Stadt Ulm ergeben sich auch Auswirkungen auf das nachgeordnete Straßennetz im Bereich von Beimerstetten. Um all dies zu erfassen, wurde unter Berücksichtigung und Wertung weiterer Varianten eine Verkehrsuntersuchung für Beimerstetten durchgeführt. Als Ergebnis zeigt sich, dass durch eine Umgehung von Beimerstetten, sowohl im Osten als auch im Westen, eine erhebliche Verkehrsentlastung des Innerortsbereichs möglich ist. Ein gewisserer Vorzug ergibt sich für eine Umgehung im Westen.

Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer Ortsumgehung von Beimerstetten. Die Ortsumfahrung ist Teil des Gesamtkonzepts „Ulmer Norden", welches neben dem Neubau der Ortsumgehung Beimerstetten noch den Ausbau der Albrecht-Berblinger-Straße (K 7302) sowie des Doppelanschlusses an die Autobahn A8 umfasst.

Die Ortsumgehung Beimerstetten ist der finale Baustein zur Umsetzung des Gesamtkonzepts „Ulmer Norden". Sie beginnt südwestlich von Beimerstetten am Knotenpunkt L 1239 (Richtung Dornstadt) und K 7403 (Richtung Tomerdingen), verläuft in nördlicher Richtung parallel zur Bahnlinie Stuttgart-Ulm, schwenkt anschließend nach Osten ab, führt unter der Bahnlinie hindurch und endet nördlich von Beimerstetten an der bestehenden L 1165 in Richtung Breitingen. Ein weiterer Bestandteil der Planung ist der Neubau eines Wirtschaftsweges östlich der L 1239. Der Weg beginnt am bestehenden Weganschluss am Kreisverkehrsplatz Albrecht-Berblinger-Straße / L 1239 und endet am geplanten Kreisverkehrsplatz L 1239 / K 7403 der Ortsumgehung Beimerstetten. Der Weg ist aus Verkehrssicherheitsgründen und zur Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen erforderlich.

Für die Maßnahme ist eine Bauzeit von drei Jahren veranschlagt. Nach Abschluss der Maßnahme muss das Straßennetz neu geordnet werden. Neben der Umstufung von Landes- und Kreisstraßen wird die Ortsdurchfahrt zur Gemeindestraße zurückgestuft.

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 / 757-3005, gerne zur Verfügung.

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