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Medienmitteilung

Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Grenzbrücke über die Obere Argen in den Gemeinden Argenbühl und Röthenbach sowie für die Verlegung des Anschlusses der Kreisstraße K 8011 an die Bundesstraße B 12 bei Eglofstal (Gemeinde Argenbü

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​I. Ersatzneubau der Grenzbrücke über die Obere Argen 

Auf Antrag des Landkreises Lindau, vertreten durch das Staatliche Bauamt Kempten, und des Landkreises Ravensburg, leitet das Regierungspräsidium Tübingen das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Grenzbrücke über die Obere Argen ein. Das Regierungspräsidium Tübingen ist aufgrund eines Verwaltungsabkommens zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg zur zuständigen Planfeststellungsbehörde für das vom Landkreis Lindau geplante Vorhaben bestimmt worden.

Geplant ist der Abriss der im Jahr 1926 erbauten, ungefähr 27 Meter langen Brücke über die Obere Argen und die Errichtung einer neuen Brücke etwas weiter nördlich. Die Grenzbrücke befindet sich in Eglofs/Gemeinde Argenbühl (Landkreis Ravensburg) und Röthenbach (Landkreis Lindau am Bodensee). Auf der Brücke treffen sich die Kreisstraßen K 8011 (Baden-Württemberg) und LI 12 (Bayern).

Die bestehende Grenzbrücke bedarf aufgrund des schlechten Zustands einer Erneuerung. An der bestehenden Stahlbetonbrücke wurden regelmäßige Hauptuntersuchungen und ab dem Jahr 2012 jährliche Sonderuntersuchungen durchgeführt. Im Rahmen der Untersuchungen wurden Schäden und Mängel festgestellt, welche sowohl die Standsicherheit als auch die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit derart beeinträchtigen, dass die notwendige Tragfähigkeit des Bauwerks nicht mehr gegeben ist. Aufgrund der festgestellten Mindertragfähigkeit des Bauwerks wurde zunächst eine Beschränkung des zulässigen Höchstgewichts auf 7,5 Tonnen angeordnet, daran anschließend wurde aufgrund einer Sonderprüfung der bestehenden Grenzbrücke im Dezember 2019 eine Beschränkung auf nunmehr 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht angeordnet. 

Aufgrund der neuen Lage des Brückenbauwerks müssen auch die K 8011 auf baden-württembergischem Hoheitsgebiet und die LI 12 auf bayerischem Hoheitsgebiet verlegt und rückgebaut werden. Die neu zu verlegenden Streckenabschnitte haben eine Länge von rund 500 Metern. 

II. Verlegung des Anschlusses der K 8011 an die B 12 bei Eglofstal 

Auf Antrag des Landkreises Ravensburg leitet das Regierungspräsidium Tübingen weiter das Planfeststellungsverfahren für die Verlegung des Anschlusses der Kreisstraße K 8011 an die Bundesstraße B 12 bei Eglofstal (Gemeinde Argenbühl) ein.

Im bestehenden Zustand liegt der Anschluss der K 8011 an die B 12 unmittelbar neben einer Hofstelle, wobei die anschließende Fahrbahn der K 8011 die Hofstelle durchschneidet. Die Einmündung in die B 12 stellt im derzeitigen Zustand aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse eine Gefahrenlage dar. Insbesondere durch die nicht ausreichend dimensionierten Eckausrundungen der Einmündungen zwischen den Gebäuden gestalten sich Ab- und Einbiegevorgänge an dieser Stelle schwierig. 

Um die Verkehrssicherheit zu verbessern ist nun geplant, den bestehenden Anschluss an die B 12 ungefähr 75 Meter nach Westen an eine wesentlich übersichtlichere und verkehrstechnisch günstigere Stelle zu verlegen. Des Weiteren wird die B 12 auf Höhe des geplanten Anschlusses verbreitert und um einen Linksabbiegestreifen ergänzt, was erheblich zur Verkehrssicherheit beiträgt. 

Für beide Planfeststellungsverfahren besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
III. Auslage der Planunterlagen

Die Planunterlagen beider Planfeststellungsverfahren liegen in der Zeit von Montag, 15. Juni 2020, bis einschließlich Dienstag, 14. Juli 2020, in den Rathäusern der Gemeinde Argenbühl (für die Vorhaben „Verlegung des Anschlusses der K 8011“ und „Grenzbrücke über die Obere Argen“) und der Gemeinde Röthenbach (für das Vorhaben „Grenzbrücke über die Obere Argen“) während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus. Die Planunterlagen sind in dieser Zeit auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen unter 

K 8011 Verlegung Anschluss an B 12 Eglofstal

sowie unter

Grenzbrücke Obere Argen

abrufbar.

Jeder kann bis einschließlich Dienstag, den 28. Juli 2020 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen die Planung erheben. Bezüglich des Vorhabens „Grenzbrücke über die Obere Argen“ können die Einwendungen bei den jeweiligen Gemeinden Argenbühl und Röthenbach oder dem Regierungspräsidium Tübingen abgegeben werden. Bezüglich des Vorhabens „Verlegung des Anschlusses der K 8011“ können die Einwendungen bei der Gemeinde Argenbühl oder dem Regierungspräsidium Tübingen abgegeben werden. 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung. 
 

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