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Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Neubau einer Bahnunterführung am Haltepunkt Friedrichshafen-Fischbach“ - Erlass und Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses

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Das Foto zeigt mehrere Akten aufeinander gestapelt

Das Regierungspräsidium Tübingen hat im Rahmen des von der Stadt Friedrichshafen am 08. April 2024 beantragten Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben „Neubau einer Bahnunterführung am Haltepunkt Friedrichshafen-Fischbach“ am 12. Dezember 2024 den Planfeststellungsbeschluss erlassen.

 

Die Auslegung des Beschlusses und der zugehörigen Planunterlagen in der Stadt Friedrichshafen wird Anfang 2024 erfolgen. Hierauf wird gesondert hingewiesen werden.

 

Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren allgemein sind auf der Internetseite der baden-württembergischen Regierungspräsidien unter

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx zu finden.

 

Hintergrundinformationen zum Vorhaben:

Das Vorhaben umfasst den Bau einer neuen Fußwegverbindung in Form einer Unterführung. Diese wird sich östlich des ehemaligen Empfangsgebäudes des Haltepunkts Friedrichshafen-Fischbach bei Bahn-km 46,834 befinden, unter der Bodenseegürtelbahn verlaufen und damit die Hohentwielstraße nordöstlich der Bodenseegürtelbahn mit der Eisenbahnstraße auf der Südwestseite verbinden. Die Unterführung wird rund 13 Meter lang, circa vier Meter breit und circa 2,8 Meter hoch sein und zusätzlich dem Bahnsteigzugang dienen. Neben den vorgesehenen Treppenanlagen kann die Bodenseegürtelbahn außerdem sowohl von der Südwestseite als auch von der Nordostseite durch zwei Aufzüge barrierefrei unterquert werden.

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