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Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben B 10, Errichtung der neuen Straßenüberführung „Wallstraßenbrücke“ und Rückbau der bestehenden Straßenüberführung in Ulm

Erlass und Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses.

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Das Regierungspräsidium Tübingen hat im Rahmen des von der Stadt Ulm am 11. Januar 2023 beantragten Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben B 10, Errichtung der neuen Straßenüberführung „Wallstraßenbrücke“ und Rückbau der bestehenden Straßenüberführung in Ulm, am Freitag, 23. Juni 2023, den Planfeststellungsbeschuss erlassen.

 

Regierungspräsident Tappeser erklärt hierzu: „Nachdem bei der stark von Verkehr belasteten Wallstraßenbrücke in Ulm ein Neubau wegen des schlechten Bauzustands der alten Brücke dringend erforderlich ist, freue ich mich besonders, dass wir das Planfeststellungsverfahren innerhalb von fünf Monaten abschließen konnten.“

 

Der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen werden von Montag, 10. Juli 2023, bis einschließlich Montag, 24. Juli 2023, bei der Stadt Ulm während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht ausgelegt.

 

Im selben Zeitraum erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung auf den Internetseiten der Stadt Ulm unter Stadt Ulm - Öffentliche Auslegung sowie des Regierungspräsidiums Tübingen unter B 10, Errichtung der neuen Straßenüberführung „Wallstraßenbrücke“ und Rückbau der bestehenden Straßenüberführung in Ulm; betroffene Gemeinde: Stadt Ulm - Regierungspräsidium Tübingen (baden-wuerttemberg.de).

Das Regierungspräsidium bittet auf die ortsüblichen Bekanntmachungen der Stadt Ulm im Vorfeld der Auslage zu achten. Ab Dienstag, 25. Juli 2023, läuft die einmonatige Klagefrist.

 

Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren allgemein sind auf der Internetseite der baden-württembergischen Regierungspräsidien unter

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx zu finden.

 

Zum Vorhaben:

Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der „Wallstraßenbrücke“ und den Rückbau der bestehenden Straßenüberführung im Zuge der Bundesstraße 10 aufgrund des schlechten baulichen Zustands. Die neue Straßenüberführung „Wallstraßenbrücke“ wird an derselben Stelle errichtet wie das bestehende Bauwerk. Der nördliche Anschluss der künftigen Straßenüberführung an die B 10 befindet sich unmittelbar nach dem „Lehrer-Tal-Tunnel“, am südlichen Ende wird die neue „Wallstraßenbrücke“ an den ebenfalls neuen „Tunnel Blaubeurer Tor“ angeschlossen. Die Anzahl der Fahrspuren im Zuge der B 10 bleibt erhalten bzw. werden neu wiederhergestellt. Verkehrsbeziehungen des Fuß- und Radverkehrs werden durch verschiedene Maßnahmen verbessert. Für die Maßnahme ist eine Bauzeit von vier Jahren veranschlagt.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Tel.: 07071 / 757-3008, gerne zur Verfügung.

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