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Medienmitteilung

Planfeststellungsbeschluss für Neubau und Beseitigung der Bahnübergänge bei Herrot und Lanzenhofen erlassen

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​Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Beschluss vom 07.02.2018 den Plan für die Beseitigung der benachbarten, schienengleichen Bahnübergänge bei Herrot (Gemeinde Kißlegg) und bei Lanzenhofen (Stadt Leutkirch) und für den Neubau eines höhenfreien Bahnübergangs zwischen den ehemaligen Bahnübergängen planfestgestellt. In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.
 
Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.

Von Montag, 19. Februar 2018, bis einschließlich Montag, 05. März 2018, wird der Beschluss mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes  in den Rathäusern von Kißlegg und Leutkirch sowie beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage erhoben werden. Näheres ist den Bekanntmachungen zu entnehmen.


Die Bekanntmachung, den Beschluss und die Planunterlagen sind  auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter
Tübingen in der Rubrik Bekanntmachungen/ Planfeststellungsverfahren zu finden.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.

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