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Medienmitteilung

Planfeststellungsbeschluss für die Netzverstärkung auf den 110kV-Leitungen der Netze BW GmbH zwischen Herbertingen und Haisterkirch

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Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss für die Netzverstärkung auf den 110kV-Leitungsverbindung der Netze BW GmbH zwischen den Umspannwerken Herbertingen und Haisterkirch erlassen. Das Vorhaben dient der Aufnahme des Lastzuwachses, der in dem Netzgebiet durch den Ausbau der Solarenergie bereits entstanden ist und darüber hinaus aufgrund der Ausbauziele der Landesregierung für die Zukunft prognostiziert wurde.

Der Beschluss und der festgestellte Plan werden von Montag, 1. April bis einschließlich Montag, 8. April 2019, bei den Gemeinden Aulendorf, Bad Saulgau, Bad Schussenried, Bad Waldsee, Ebersbach-Musbach und Herbertingen zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten. Der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen können im selben Zeitraum auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen werden. Außerdem ist der Beschluss auf der Internetseite des Regierungspräsidiums abrufbar unter: Frontendbenutzer

Mit Ende der Auslegungsfrist am Montag, 8. April 2019, gilt der Beschluss gegenüber den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Ab Dienstag, 9. April 2019, läuft die einmonatige Klagefrist. 

Die Vorhabenträgerin hat die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und insbesondere auf die betroffenen Schutzgebiete umfassend ermittelt. Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen sowie der Stellungnahmen der Behörden und Verbände konnte das Regierungspräsidium die Umweltwirkungen abschließend bewerten. Zugunsten der Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Wasser und Boden werden Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festgesetzt. Insgesamt handelt es sich um eine Planung, die alle rechtlichen Vorgaben einhält. Insbesondere werden die Grenzwerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektrische und magnetische Felder sicher eingehalten. Die Planfeststellungsbehörde ist davon überzeugt, dass angesichts der Bedeutung des Vorhabens für die Allgemeinheit und einander widerstreitender privater und öffentlicher Interessen im Zusammenhang mit der Realisierung des Vorhabens ein gerechter Ausgleich gefunden wurde.

Die Vorhabenträgerin plant, mit der Umsetzung des Vorhabens in den nächsten Monaten zu beginnen und rechnet mit einer Bauzeit von sechs bis neun Monaten.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zum Planfeststellungsverfahren steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung. Fragen zum Vorhaben selber richten Sie bitte direkt an die Netze BW GmbH als Vorhabenträgerin. ​

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