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Medienmitteilung

Planfeststellungsbeschluss für den B 31 Anschluss Rengoldshauser Straße sowie den Ausbau der Rengoldshauser Straße in Überlingen

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​Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 30. Oktober 2018 den Plan für den Neubau des Anschlusses Rengoldshauser Straße an die Bundesstraße B 31 sowie den Ausbau der Gemeindestraße Rengoldshauser Straße festgestellt. Dieser Beschluss beinhaltet die Schaffung eines neuen Anschlusses der Rengoldshauser Straße an die B 31 bei Überlingen, durch welchen die Ortsdurchfahrt Nußdorf verkehrlich entlastet werden soll. Gleichzeitig wird die Rengoldshauser Straße ausgebaut. In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.

 

Von Montag, 12. November 2018, bis einschließlich Montag, 26. November 2018, wird der Beschluss mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes im Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen (Zimmer N 239), sowie in der Stadt Überlingen zur Einsicht ausgelegt. Diesbezüglich bittet das Regierungspräsidium Tübingen, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.

 

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage erhoben werden. Näheres ist den ortsüblichen Bekanntmachungen zu entnehmen.

 

Die Bekanntmachung, den Beschluss und die Planunterlagen finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter Tübingen in der Rubrik Bekanntmachungen unter „Planfeststellungsverfahren“.

 

Hintergrundinformationen zum Vorhaben:
Der Planfeststellungsbeschluss kombiniert zwei Verfahren: Das eine hat den Ausbau der Gemeindestraße Rengoldshauser Straße zum Inhalt, das andere den Neubau des Anschlusses der Rengoldshauser Straße an die Bundesstraße B 31. Durch die enge Abstimmung der kommunalen Planung mit den Planungen der Straßenbauverwaltung ist es gelungen, die Verkehrsbeziehungen sowohl für den örtlichen wie auch für den weiträumigen Verkehr optimal zu gestalten.

 

Ziel der Verfahren ist es, die Ortsdurchfahrt Nußdorf zu entlasten. Dies erfordert unter anderem eine höhenmäßige Angleichung der Rengoldshauser Straße. Ferner wird ein Radweg parallel der Rengoldshauser Straße erstellt, welcher eine momentan noch vorhandene Lücke schließt. Zudem wird eine Unterführung unter der Rengoldshauser Straße für einen kreuzenden Rad- und Wanderweg errichtet. Darüber hinaus kommt es zur Ertüchtigung einer Lärmschutzwand bei Nußdorf. Die B 31 erhält Auffahrrampen sowie Einfädelungsspuren, welche das gefahrlose Auffahren ermöglichen sollen.

 

Die Umsetzung des Vorhabens soll zeitnah erfolgen, um während der im Jahr 2020 in Überlingen stattfindenden Landesgartenschau einen reibungslosen Verkehrsfluss zu ermöglichen.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3078, gerne zur Verfügung.

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