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Medienmitteilung

Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der L 259 zwischen Rißtissen und der Kreisgrenze Biberach erlassen

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​Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 22. Oktober 2018 den Plan für den Ausbau der Landesstraße L 259 zwischen Rißtissen und der Kreisgrenze Biberach festgestellt. Durch diesen Beschluss kommt nun ein langjähriges Verfahren, welches von einigen Planänderungen geprägt war, zu einem erfolgreichen Abschluss.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.

Von Montag, 29. Oktober 2018, bis einschließlich Montag, 12. November 2018, wird der Beschluss mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in den Städten Ehingen (Donau) und Laupheim sowie im Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen (Zimmer N 239) während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, diesbezüglich auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage erhoben werden. Näheres ist den Bekanntmachungen zu entnehmen.

 

Die Bekanntmachung, der Beschluss und die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar unter:

 

Tübingen


in der Rubrik Bekanntmachungen/Planfeststellungsverfahren.

 

Hintergrundinformationen:
Die Maßnahme beinhaltet einen rund 860 Meter langen Ausbau der bestehenden L 259 von Rißtissen in Richtung Laupheim. Der Baubeginn liegt etwa 750 Meter nach dem Ortsende von Rißtissen auf der bestehenden L 259. Die geplante Ortsumgehung Rißtissen soll später an diesen Ausbauabschnitt angeschlossen werden. Das Ende befindet sich wenige Meter hinter der Kreisgrenze Biberach auf dem bereits ausgebauten Abschnitt der Gemarkung Laupheim.

 

Innerhalb des Bereichs einer Wasserschutzzone II wird die Straße auf einer Länge von rund 450 Metern komplett erneuert. Die neue Straße wird hierbei weitestgehend auf der alten Trasse geführt, jedoch in Richtung Süden verbreitert.

 

Im weiteren Verlauf wird die L 259 am rechten und teilweise am linken Fahrbahnrand unter Beibehaltung des bestehenden Straßenaufbaus auf einer Länge von rund 410 Metern lediglich verbreitert.

 

Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.

 

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