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Pressemitteilung

Planfeststellungsbeschluss für den Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Planunterlagen.

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Das Bild zeigt den Lageplan des geplanten zweibahnigen Ausbaus der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren
Lageplan des geplanten zweibahnigen Ausbaus der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren
Lageplan des geplanten zweibahnigen Ausbaus der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Wie bereits mitgeteilt, hat die Planfeststellungsbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen am 2. Dezember 2024 den Planfeststellungsbeschluss für den Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren erlassen. Die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses sowie der planfestgestellten Planunterlagen wird ab Mittwoch, 15. Januar 2025, online auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt unter der Rubrik Service > Bekanntmachungen > Planfeststellungsverfahren > aktuelle Planfeststellungsverfahren > Straßen > B 27 Bodelshausen – Nehren (Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren | Betroffene Städte und Gemeinden: Mössingen, Bodelshausen, Ofterdingen, Nehren (Landkreis Tübingen), Hechingen (Zollernalbkreis) - Regierungspräsidium Tübingen) erfolgen.

 

Für Personen ohne eigenen Internetzugang hält die Planfeststellungsbehörde eine Papierfassung des Planfeststellungsbeschlusses sowie der Planunterlagen zur Ermöglichung eines einfachen Zugangs bereit. Wer eine solche Zugangsmöglichkeit in Anspruch nehmen möchte, kann unter der Telefonnummer des Regierungspräsidiums Tübingen 07071 757-0 Kontakt mit der zuständigen Planfeststellungsbehörde (Referat 24) aufnehmen.

 

Nach der formalen Veröffentlichungsdauer von zwei Wochen gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber dem Träger des Vorhabens, den Betroffenen und denjenigen Personen, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim Klage erhoben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Pressemitteilung nicht um die formelle Bekanntmachung der Veröffentlichung von Planfeststellungsbeschluss sowie der Planunterlagen handelt. Diese Bekanntmachung erfolgt separat durch die Planfeststellungsbehörde.

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