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Pressemitteilung

Notunterkunft in der Flüchtlingserstaufnahme des Landes geht in Reutlingen-Betzingen in Betrieb

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Rückansicht einer Gruppe Flüchtlinge in der Schlange, Fokus auf kleines Kind mit Rucksack

In der bisher vom Landkreis Reutlingen genutzten Leichtbauhalle in der Carl-Zeiss-Straße betreibt das Regierungspräsidium Tübingen ab Mitte Dezember 2024 eine Notunterkunft in der Flüchtlingserstaufnahme.

 

Die Kapazität der Notunterkunft wird im Regelbetrieb bei 186 Personen liegen, im Bedarfsfall können bis zu 372 Personen untergebracht werden. Wie stark die Belegung sein wird, wird maßgeblich von der Anzahl geflüchteter Personen, die nach Baden-Württemberg kommen, abhängen. Ein weiterer bestimmender Faktor wird sein, wie hoch die Belegungszahlen anderer Einrichtungen des Landes sein werden. Organisatorisch wird der Betrieb der Notunterkunft in der Erstaufnahme so flexibel sein, dass eine Unterbringung bei unterschiedlichen Auslastungsniveaus möglich ist.

 

Die Notunterkunft dient dem zeitlich begrenzten Aufenthalt geflüchteter Menschen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Zugleich verschafft das Vorhalten von weiteren Kapazitäten in der Landeserstaufnahme den Kreisen und Kommunen mehr Zeit, bevor die Geflüchteten in die vorläufige Unterbringung beziehungsweise Anschlussunterbringung verteilt werden.

 

Bis zur Inbetriebnahme der Notunterkunft (voraussichtlich in der 51. Kalenderwoche) werden derzeit noch diverse Umbauarbeiten durchgeführt. Dabei werden vor allem die Funktionsbereiche für das Catering, für die medizinische Versorgung und die Alltagsbetreuung den Erfordernissen der Flüchtlingserstaufnahme angepasst. Darüber hinaus ist das Regierungspräsidium aktuell in Gesprächen mit möglichen Trägern einer unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung, die auch eine Ehrenamtskoordination umfassen soll.

 

Hintergrundinformation:

Das Referat 15.2 Flüchtlingsaufnahme des Regierungspräsidiums Tübingen ist für die Erstaufnahme von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig. Momentan sind die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Sigmaringen und die Erstaufnahmeeinrichtung in Tübingen als Einrichtung für besonders Schutzbedürftige in Betrieb.

 

Asylsuchende Menschen werden nach ihrer Ankunft in Baden-Württemberg zunächst im Ankunftszentrum in Heidelberg und in den vier Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Karlsruhe, Freiburg, Ellwangen und Sigmaringen untergebracht. Dort findet neben der Registrierung und erkennungsdienstlichen Erfassung auch die Gesundheitsuntersuchung statt, bevor sie anschließend weitere Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes erreichen oder auf die Stadt- und Landkreise verteilt werden.

Für die Versorgung und Betreuung der Geflüchteten werden Dienstleister im Rahmen von europaweiten Ausschreibungen wie Alltagsbetreuung, Sicherheitsdienst, Verpflegung und medizinische Versorgung beauftragt. Das Regierungspräsidium Tübingen ist für deren Auswahl im Rahmen der Vergabeverfahren, Steuerung und Überwachung verantwortlich.

Nach der im Regelfall nicht länger als sechs Monate dauernden Unterbringung in der Erstaufnahme werden die Asylsuchenden gemäß dem Asyl- und dem Flüchtlingsaufnahmegesetz unter Zugrundelegung eines Bevölkerungsschlüssels auf die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg verteilt. Die landesweite Zuständigkeit für die Steuerung, Planung und Durchführung der Verteilung liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

 

Ein weiteres Aufgabengebiet des Referat 15.2 ist die Rückkehrberatungsstelle für Bewohnerinnen und Bewohner, die freiwillig in ihr Heimatland oder in andere aufnahmebereite Drittstaaten ausreisen möchten.

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