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Neue Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung
Seit 1. November 2026 sind neue Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung in Kraft
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Das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung von Produkten – kurz Ökodesign-Gesetz oder ÖkodesignG - hat die bestehenden Vorschriften des Energieverbauchsrelevante-Produkte-Gesetzes (EVPG) abgelöst. Der Begriff „Ökodesign“ im Namen weist schon darauf hin, dass der Anwendungsbereich erweitert ist und nun die ökologische Nachhaltigkeit während der gesamten Lebensspanne eines Produktes betrachtet wird. Bisher lag der Fokus hauptsächlich auf dem Energieverbrauch während der Nutzungsdauer, zum Beispiel für Leuchtmittel, Elektro-Kleingeräte oder Weiße Ware.
In das Gesetz sind die neuen Anforderungen aufgenommen, zum Beispiel im Bereich Material- und Ressourceneffizienz. So wird nun ein „fachlich kompetenter Reparateur“ eingeführt und erklärt, was er tun kann bzw. muss. Dies gilt beispielsweise für den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen oder seine Qualifikation.
Die 2024 veröffentlichte europäische Ökodesign-Verordnung (ESPR) hat zudem die Möglichkeit geschaffen, für nahezu alle Nonfood-Produkte Anforderungen festzulegen. Die europäische Kommission bereitet derzeit beispielsweise Vorschriften für Stahl, Aluminium und Möbel vor. Im Anwendungsbereich des nationalen Ökodesign-Gesetzes ist dies ebenfalls berücksichtigt.
Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) gibt es bereits seit vielen Jahren. Es enthält beispielsweise Regelungen zum europäischen Energielabel, mit dem zum Verkauf angebotene Produkte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen gekennzeichnet werden müssen. Das EnVKG wurde grundlegend überarbeitet und ebenfalls an das aktuelle Recht angepasst. Das nationale Heizungslabel für Wärmeerzeuger im Bestand wurde abgeschafft.
In beiden Gesetzen sind zudem neue Sanktionsmöglichkeiten geschaffen. Diese können zum Beispiel gegenüber Herstellern oder Importeuren greifen, die für ihre Produkte nicht die vorgeschriebenen Ersatzteile anbieten oder die Produkte nicht in die europäische Produktbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) eingetragen haben.
Das Regierungspräsidium Tübingen ist in Baden-Württemberg für die Marktüberwachung im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zuständig und damit für den Vollzug der beiden Gesetze.
ÖkodesignG, EnVKG und die zugehörigen Verordnungen (ÖkodesignG-V und EnVKBg-V) stehen im Wortlaut unter den folgenden Links zur Verfügung: