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Medienmitteilung

Natura 2000 gemeinsam umsetzen

RP Tübingen informiert in einer öffentlichen Veranstaltung über die Natura 2000-Managementpläne für FFH-Gebiete

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​Das Regierungspräsidium Tübingen informiert in einer öffentlichen Veranstaltung über die Natura 2000-Managementpläne für die FFH-Gebiete 7719-341 „Gebiete um Albstadt“ und 7819-341 „Östlicher Großer Heuberg“ und lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Landnutzer und Eigentümer, dazu ein. Von der Planung berührte Behörden Kommunen und Verbände sind ebenfalls eingeladen. Die Veranstaltung findet statt

 

am Dienstag, 3. Mai 2016, von 16:00 bis 17:30 Uhr

im NaturErlebnisZentrum, Widumstr. 39 , 72469 Meßstetten-Oberdigisheim.

 

 

Die für diese Gebiete zuständigen Ansprechpartner im Regierungspräsidium Tübingen stellen sich vor und geben einen Überblick über das Verfahren zur Erstellung der Natura 2000-Managementpläne sowie  über die für  das europäische Schutzgebietsnetz wertvollen Lebensraumtypen und Arten in den Gebieten.

 

Zum Verfahren der Managementplanerstellung:
Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit der Bearbeitung der Managementpläne im März 2016 begonnen. So werden zunächst die Vorkommen der europäisch bedeutenden Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten erfasst und in einer Bestandskarte dargestellt. Auf dieser Grundlage werden die aus Sicht von Natura 2000 anzustrebenden Ziele aufgezeigt und Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen empfohlen.

 

Die Informationsveranstaltung ist der Auftakt zu dem begleitenden Beteiligungsverfahren, in dem alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind, sich in die Planerstellung einzubringen.  Voraussichtlich im Sommer 2017 wird ein örtlicher Beirat am Entwurf der Ziel- und Maßnahmenplanung beteiligt. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, anerkannten Naturschutzverbänden, privaten Waldeigentümern, landwirtschaftlichen Berufsvertretungen, Sportverbänden, der unteren Naturschutzbehörde, der Forst- und Landwirtschaftsverwaltung, der Landwirtschaftsverwaltung, der Wasserwirtschaftsverwaltung und ggf. weiteren, davon berührten Behörden und Verbänden zusammen. Im nächsten Schritt wird der Planentwurf öffentlich ausgelegt und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben dann die die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Anfang 2018 sollen die Managementpläne fertig gestellt werden.

 

Zu den FFH-Gebieten 7719-341 „Gebiete um Albstadt“ und 7819-341 „Östlicher Großer Heuberg“:
Die FFH-Gebiete „Gebiete um Albstadt“ und „Östlicher Großer Heuberg“ umfassen eine Gesamtfläche von ca. 3.760 ha und liegen auf der Schwäbischen Alb in den Landkreisen Zollernalbkreis und Tuttlingen. Sie überschneiden sich mit Natur- und Landschaftsschutzgebieten, und zum Teil mit dem Naturpark „Obere Donau“ und dem Vogelschutzgebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“.

 

Beide FFH-Gebiete sind gekennzeichnet durch für den Naturraum typische Offenlandlebensräume wie Wacholderheiden, Kalk-Magerrasen, Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen. Von großer Bedeutung für den Naturschutz sind des Weiteren auch die naturnahen zusammenhängenden Laub- und Nadelmischwälder. Die vielfältigen Lebensräume werden von zahlreichen, zum Teil sehr seltenen Tier- und Pflanzenarten besiedelt, zu denen unter anderem der Frauenschuh, das Grüne Koboldmoos, der Steinkrebs und die Schmale Windelschnecke zählen.

 

Hintergrundinformationen zu Natura 2000:
Natura 2000 ist ein europaweites Schutzgebietsnetz zur Sicherung der biologischen Vielfalt in Europa. Es umfasst europaweit bedeutende Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensräume. Rechtliche Grundlagen sind die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie von 1992 (Fauna = Tiere, Flora = Pflanzen, Habitat = Lebensraum).

 

Für jedes Natura 2000-Gebiet wird in Baden-Württemberg ein Managementplan erstellt. Auf der Grundlage einer aktuellen Erhebung und Bewertung der Arten- und Lebensraumvorkommen des Gebiets formuliert der Managementplan die Ziele, die anzustreben sind, um die Arten und Lebensräume hier langfristig zu erhalten und empfiehlt hierzu geeignete Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

 

Das Besondere an Natura 2000: Lokale Behörden, Landnutzer, Eigentümer und Bevölkerung werden in jeder Phase von der Planerstellung bis zur Umsetzung eingebunden. Zu Beginn jeder Planerstellung findet eine Informationsveranstaltung statt, die in die ökologische Bedeutung der Gebiete sowie in das Natura 2000-Verfahren einführt. Alle betroffenen und
interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der Informationsveranstaltung sowie später durch Stellungnahmen zum Planentwurf in das Verfahren einbringen. Für die Planerstellung wird ein Beirat einberufen, dem Vertreterinnen und Vertreter der im Gebiet tätigen Institutionen, Fachverbände und Behörden angehören. Die Ziele und  Maßnahmenempfehlungen des Planentwurfs werden mit diesem Beirat abgestimmt.

 

Bei der Umsetzung sind Eigner und Landbewirtschafter als Partner gefragt. Sie sollen ihre Flächen weiterhin wirtschaftlich nutzen können. Dazu stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung wie beispielsweise das „Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl“ des Landes Baden-Württemberg (FAKT), die „Landschaftspflegerichtlinie 2015“ des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, „Nachhaltige Waldwirtschaft“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie die „Umweltzulage Wald“.

 

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie unter:
Natura 2000
Die Natura-2000 Managementpläne können hier eingesehen werden.
Beteiligungsportal

 

Näheres zu den FFH-Gebieten „Gebiete um Albstadt“ und „Östlicher Großer Heuberg“ entnehmen Sie bitte den Anlagen.

 

Gebiete um Albstadt

Östlicher Großer Heuberg

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Simon Kistner, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3080, gerne zur Verfügung.

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