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Medienmitteilung

Natura 2000 gemeinsam umsetzen

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Landnutzer und Eigentümer sind herzlich dazu eingeladen

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​Das Regierungspräsidium Tübingen informiert in einer öffentlichen Veranstaltung über die drei Natura 2000-Managementpläne für die Gebiete »Obere Argen und Seitentäler« (FFH-Gebiet 8324-342) mit »Schwarzensee und Kolbenmoos« (Vogelschutzgebiet 8324-441), »Untere Argen und Seitentäler«  (FFH-Gebiet 8324-343) sowie »Bodenmöser und Hengelesweiher« (FFH-Gebiet 8325-341 und » Bodenmöser« (Vogelschutzgebiet 8325-441).

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Landnutzer und Eigentümer sind herzlich dazu eingeladen, ebenso die von der Planung berührten Behörden, Kommunen und Verbände. Die Veranstaltung findet statt

 

 

am Montag, 10. April 2017, von 15:00 bis 17:00 Uhr

Landratsamt Ravensburg, Außenstelle Weingarten

(EG Zimmer 009, Sauterleutestrasse 34, 88250 Weingarten)

 

 

Natura 2000 ist ein europaweites Schutzgebietsnetz zur Sicherung der biologischen Vielfalt in Europa. Es umfasst europaweit bedeutende Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensräume. Rechtliche Grundlagen sind die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie von 1992 (Fauna = Tiere, Flora = Pflanzen, Habitat = Lebensraum).


Die für die Gebiete zuständigen Ansprechpartner im Regierungspräsidium Tübingen informieren im Rahmen der Veranstaltung über Natura 2000 allgemein sowie in Bezug auf die Gebiete und stellen das Verfahren der Managementplanerstellung vor. Experten erläutern die Bedeutung der Gebiete für das Schutzgebietsnetz Natura 2000 und stellen typische Lebensräume und Arten vor.

 

Zum Verfahren der Managementplanerstellung:
Die Bearbeitung der Managementpläne erfolgt im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen und hat im Februar 2017 begonnen. Zunächst werden die Vorkommen der nach der FFH-Richtlinie geschützten Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten erfasst, ihr Zustand bewertet und die Ergebnisse in einer Bestandskarte dargestellt. Dasselbe gilt für die Vogelarten, die nach der Vogelschutzrichtlinie geschützt sind. Auf diesen Grundlagen werden die aus Sicht von Natura 2000 anzustrebenden Ziele dargestellt und Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen empfohlen.

 

Die Informationsveranstaltung ist der Auftakt zu den begleitenden Beteiligungsverfahren, in denen alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind, sich in die Planungen einzubringen. Für das FFH-Gebiet »Bodenmöser und Hengelesweiher« und das Vogelschutzgebiet »Bodenmöser« wird voraussichtlich im Herbst 2018 ein Beirat gebildet, mit dem der Entwurf der Ziel- und Maßnahmenplanung abgestimmt wird. Die Bearbeitung der beiden Argen-Gebiete (»Obere Argen und Seitentäler« und »Untere Argen und Seitentäler«) und die des Vogelschutzgebiets »Schwarzensee und Kolbenmoos« wird bis 2020 dauern, so dass dieser Beirat voraussichtlich im Herbst 2019 tagt.
Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, anerkannten Naturschutzverbänden, privaten Waldeigentümern, landwirtschaftlichen Berufsvertretungen, Sportverbänden, der unteren Naturschutz-, Forst- und Landwirtschaftsbehörde, der Wasserwirtschafts-verwaltung und ggf. weiteren, durch die Planung berührten Behörden und Verbänden.

 

Im nächsten Schritt wird der Planentwurf öffentlich ausgelegt und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Im Frühjahr 2019 soll der Plan für das FFH-Gebiet Bodenmöser und Hengelesweiher« und das Vogelschutzgebiet »Bodenmöser« fertiggestellt werden. Die Fertigstellung der beiden Argen-Gebiete und des Vogelschutzgebiets »Schwarzensee und Kolbenmoos« soll Anfang 2020 erfolgen.

 

Besonderheiten der Gebiete:
Das FFH-Gebiet »Bodenmöser und Hengelesweiher« und das Vogelschutzgebiet »Bodenmöser« erstrecken sich westlich und südöstlich von Isny im Allgäu. Die Gesamtfläche der beiden sich überlagernden Gebiete beträgt 1011 ha, davon sind 612 ha bereits als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

 

Kennzeichnend für die »Bodenmöser« sind verschiedene Moorlebensräume. Sie entstanden aus einem Schmelzwassersee der letzten Eiszeit, der allmählich verlandete. Sie umfassen vom Grundwasser beeinflusste Niedermoore mit Streuwiesen sowie vom Regenwasser gespeiste Moorstandorte mit sieben Hochmooren, die zum Torfabbau, sowie in den Übergangs-und Randbereichen zu Holzgewinnung genutzt wurden. Innerhalb des FFH-Gebietes sollen vor allem die Lebensräume und Arten der Moore, der Stillgewässer, der Fließgewässer und des Feuchtgrünlandes geschützt und gefördert werden.
Das Vogelschutzgebiet »Bodenmöser« beherbergt einige besonders seltene und bedrohte Arten wie Braunkehlchen, Wachtelkönig und Schwarzstorch.

 

Die Obere und Untere Argen entspringen im bayerischen Allgäu südlich von Isny und fließen östlich von Neukirch zusammen. Sie zählen zu den wenigen noch nahezu unverbauten und schnell fließenden Flüssen im Voralpenland. Hier leben an diese Bedingungen angepasste Arten wie der Strömer, ein spindelförmiger Fisch, der in Baden-Württemberg infolge der Verbauung von Flüssen in seinem Bestand gefährdet ist. Auf den Kiesbänken der Argen und ihrer Zuflüsse hat sich die Lavendel-Weide angesiedelt, die den FFH-Lebensraumtyp Alpine Flüsse mit Lavendel-Weiden-Ufergehölzen charakterisiert.

 

Das regenreiche und kühle Klima fördert die Vermoorung  in den Bachtälern und an Quellen in dem Gebiet. Die Nähe zu den Alpen führt dazu, dass in den kalkreichen Niedermooren Arten vorkommen, die in den Alpen ihren Verbreitungsschwerpunkt haben wie Mehl-Primeln, Alpen-Fettkraut und eine europaweit besonders geschützte Art, das seltene Sumpf-Glanzkraut. 
Das Gebiet »Schwarzensee und Kolbenmoos« zählt zu den bedeutendsten baden-württembergischen Brutgebieten für Drosselrohrsänger, Kleines Sumpfhuhn, Krickente, Tafelente, Tüpfelsumpfhuhn und Zwergdommel.


Hintergrundinformationen zu Natura 2000:
Natura 2000 ist ein europaweites Schutzgebietsnetz zur Sicherung der biologischen Vielfalt in Europa. Es umfasst europaweit bedeutende Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensräume. Rechtliche Grundlagen sind die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie von 1992 (Fauna = Tiere, Flora = Pflanzen, Habitat = Lebensraum).

 

Für jedes Natura 2000-Gebiet wird in Baden-Württemberg ein Managementplan erstellt. Auf der Grundlage einer aktuellen Erhebung und Bewertung der Arten- und Lebensraumvorkommen des Gebiets formuliert der Managementplan die Ziele, die anzustreben sind, um die Arten und Lebensräume hier langfristig zu erhalten und empfiehlt hierzu geeignete Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

 

Das Besondere an Natura 2000: Lokale Behörden, Landnutzer, Eigentümer und Bevölkerung werden in jeder Phase von der Planerstellung bis zur Umsetzung eingebunden. Zu Beginn jeder Planerstellung findet eine Informationsveranstaltung statt, die in die ökologische Bedeutung der Gebiete sowie in das Natura 2000-Verfahren einführt. Alle betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der Auftaktveranstaltung sowie später durch Stellungnahmen zum Planentwurf in das Verfahren einbringen. Für die Planerstellung wird ein Beirat einberufen, dem Vertreterinnen und Vertreter der im Gebiet tätigen Institutionen, Fachverbände und Behörden angehören. Die Ziele und Maßnahmenempfehlungen des Planentwurfs werden mit diesem Beirat abgestimmt.

 

Bei der Umsetzung sind Eigner und Landbewirtschafter als Partner gefragt. Sie sollen ihre Flächen weiterhin wirtschaftlich nutzen können. Dazu stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung wie beispielsweise das »Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl« des Landes Baden-Württemberg (FAKT), die »Landschaftspflegerichtlinie« des Ministeriums für Umwelt, Klima und Baden-Württemberg (UM), »Nachhaltige Waldwirtschaft« des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie die »Umweltzulage Wald«.

 

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie unter: 
Natura 2000
Die Natura-2000 Managementpläne können hier eingesehen werden.
Beteiligungsportal

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Simon Kistner, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3080, gerne zur Verfügung.

 

Anlagen

Infoblatt Bodenmöser

Infoblatt Obere und Untere Argen

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