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Medienmitteilung

Natura 2000 gemeinsam umsetzen

Natura 2000 ist ein europaweites Schutzgebietsnetz zur Sicherung der biologischen Vielfalt in Europa.

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​Das Regierungspräsidium Tübingen informiert in einer öffentlichen Veranstaltung über die drei Natura 2000-Managementpläne für die Gebiete „Großes Lautertal und Landgericht“ (FFH-Gebiet 7622-341), „Tiefental und Schmiechtal“ (FFH-Gebiet 7623-341) und „Blau und Kleine Lauter“ (FFH-Gebiet 7524-341).

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Landnutzer und Eigentümer, sind herzlich dazu eingeladen, ebenso die von der Planung berührten Behörden, Kommunen und Verbände. Die Veranstaltung findet statt

 

 

 

am Dienstag, den 16. Mai 2017, von 15:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr

in der Turn- und Mehrzweckhalle der Heinrich-Kaim-Schule Schelklingen (Schulstraße 12, 89601 Schelklingen).

 

 

 

Natura 2000 ist ein europaweites Schutzgebietsnetz zur Sicherung der biologischen Vielfalt in Europa. Es umfasst europaweit bedeutende Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensräume. Rechtliche Grundlagen sind die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie von 1992 (Fauna = Tiere, Flora = Pflanzen, Habitat = Lebensraum).


Die für die Gebiete zuständigen Ansprechpartner im Regierungspräsidium Tübingen informieren im Rahmen der Veranstaltung über Natura 2000 allgemein sowie in Bezug auf die Gebiete und stellen das Verfahren der Managementplanerstellung sowie die vom Regierungspräsidium beauftragten Gutachterbüros vor. Experten erläutern die Bedeutung der Gebiete für das Schutzgebietsnetz Natura 2000 und präsentieren typische Lebensräume und Arten.

 

Zum Verfahren der Managementplanerstellung:
Die Bearbeitung der Managementpläne erfolgt im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen und hat im Februar 2017 begonnen. Zunächst werden die Vorkommen der nach der FFH-Richtlinie geschützten Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten erfasst, ihr Zustand bewertet und die Ergebnisse in einer Bestandskarte dargestellt. Auf diesen Grundlagen werden die aus Sicht von Natura 2000 anzustrebenden Ziele dargestellt und Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen empfohlen.

Die Informationsveranstaltung ist der Auftakt zu den begleitenden Beteiligungs-verfahren, in denen alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind, sich in die Planungen einzubringen. Für die FFH-Gebiete „Großes Lautertal und Landgericht“, „Tiefental und Schmiechtal“ und „Blau und Kleine Lauter“ wird voraussichtlich im Herbst 2018 jeweils ein Beirat gebildet, mit dem der Entwurf der Ziel- und Maßnahmenplanung abgestimmt wird.


Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, anerkannten Naturschutzverbänden, privaten Waldeigentümern, landwirtschaftlichen Berufsvertretungen, Sportverbänden, den unteren Naturschutz-, Forst- und Landwirtschaftsbehörden, der Wasserwirtschafts-verwaltung und ggf. weiteren, durch die Planung berührten Behörden und Verbänden.

Im nächsten Schritt werden die Planentwürfe öffentlich ausgelegt und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Im Frühjahr 2019 sollen die Pläne fertiggestellt werden.


Informationen zu den Gebieten:

„Großes Lautertal und Landgericht“ (FFH-Gebiet 7622-341)
Das rund 3310 ha große FFH-Gebiet „Großes Lautertal und Landgericht“ liegt auf der Mittleren Schwäbischen Alb. Es umfasst das 45 km lange Tal der Großen Lauter mit Seitentälern von der Quelle bei Gomadingen bis zur Mündung in die Donau bei Lauterach, außerdem die Landschaft des „Landgerichts“ sowie sieben Naturschutzgebiete. Das „Landgericht“ ist ein bis zu 745 m hoher bewaldeter Bergrücken zwischen dem Lautertal und dem Schmiechtal. Mit seinen ausgedehnten Waldmeister-Buchenwäldern, Schlucht- und Hangmischwälder sowie Orchideen-Buchenwäldern ist es Lebensraum der seltenen Mops- und Bechsteinfledermäuse sowie der Spanischen Flagge, einem tagaktiven Nachtfalter. Die Große Lauter schlängelt sich durch eine 80 bis 250 m breite Talaue. In dem Fließgewässer mit flutender Wasservegetation sind europaweit geschützte FFH-Arten wie Kleine Flussmuschel, Steinkrebs und Bachneunauge heimisch. In die steilen, bis zu 150 m hohen Hänge des Lautertals sind tiefe Schluchten eingeschnitten, beispielsweise das Wolfstal bei Lauterach. An den Hangrändern ragen Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation wie der Spitzige Stein oder der Gemsfels heraus.

 

„Tiefental und Schmiechtal“ (FFH-Gebiet 7623-341)
Das FFH-Gebiet erstreckt sich mit 3305 ha im Tiefental von Heroldstatt-Sontheim bis Blaubeuren sowie im Bereich der Schmiech von Mehrstetten bis Ehingen an der Donau. Die zwei namensgebenden Täler gehören zu den vielfältigsten Landschaften auf der Schwäbischen Alb und sind besonders schützenswert. Das zeigt sich auch an den acht Naturschutzgebieten, die innerhalb des FFH-Gebiets liegen. Beeindruckend ist die besonders große Artenvielfalt. Fast alle im Naturraum Mittlere Flächenalb bekannten Tier- und Pflanzenarten kommen hier vor, darunter seltene und europaweit besonders geschützte Arten wie der Frauenschuh und die Spelz-Trespe. Das Tiefental ist ein ausgetrocknetes Flusstal. Regen- und Oberflächenwasser versickert im Kalkstein, löst den Kalk dabei teilweise auf und läuft in unterirdische wasserdurchlässige Schichten und Höhlensysteme ab. An Stellen, wo das stark kalkhaltige Wasser zu Tage tritt, wird Kalk wieder ausgefällt. Unter Beteiligung bestimmter Moose entsteht dabei Kalktuff. In unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet Rabensteig finden sich zahlreiche Karsthöhlen. Diese stellen für seltene und hochspezialisierte Tierarten wie das Große Mausohr und die Bechsteinfledermaus einen wichtigen Rückzugsort dar.

 

„Blau und Kleine Lauter“ (FFH-Gebiet 7524-341)
Das FFH-Gebiet „Blau und Kleine Lauter“ reicht von Blaubeuren bis Ulm und umfasst eine Fläche von 1589 ha. Es beinhaltet die Naturschutzgebiete Kleines Lautertal, Untere Hellebarten und Arnegger Ried. Kennzeichnend für dieses Gebiet sind die tief in die Albfläche eingekerbten Flusstäler. Die Blau entspringt im Blautopf, einer der wasserreichsten Karstquellen Deutschlands. Bei Herrlingen fließt ihr die Kleine Lauter zu. Durch die starke Sonneneinstrahlung an den steilen Hängen kann es auf den Kalkfelsen und den Kalkschutthalden sehr heiß werden. Die Arten, die hier vorkommen, sind an die starken Temperaturschwankungen und die Trockenheit angepasst, z. B. die Pfingstnelke mit ihren schmalen, wachsüberzogenen Blättern und flachen Wurzeln. Oben am Talrand wachsen seltene Orchideen-Buchenwälder. Unterhalb schließen sich Trockenrasen an, auf den weniger steilen Hangbereichen beweidete Kalkmagerrasen und Wacholderheiden. Im Talgrund finden sich frische Nasswiesen und Magere Flachland-Mähwiesen. Im Naturschutzgebiet Arnegger Ried sind auf grundwasserbeeinflussten Standorten Niedermoore sowie Pfeifengraswiesen und Feuchte Hochstaudenfluren entstanden. Die Erhaltung europaweit geschützter Arten wie Bachneunauge, Kammmolch, Schmale Windelschnecke, Gelbbauchunke, Firnisglänzendes Sichelmoos und Grünes Besenmoos ist Ziel des Gebietsmanagements.

 

Hintergrundinformationen zu Natura 2000:
Natura 2000 ist ein europaweites Schutzgebietsnetz zur Sicherung der biologischen Vielfalt in Europa. Es umfasst europaweit bedeutende Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensräume. Rechtliche Grundlagen sind die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie von 1992 (Fauna = Tiere, Flora = Pflanzen, Habitat = Lebensraum).

Für jedes Natura 2000-Gebiet wird in Baden-Württemberg ein Managementplan erstellt. Auf der Grundlage einer aktuellen Erhebung und Bewertung der Arten- und Lebensraumvorkommen des Gebiets formuliert der Managementplan die Ziele, die anzustreben sind, um die Arten und Lebensräume hier langfristig zu erhalten und zu fördern und empfiehlt hierzu geeignete Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

 

Das Besondere an Natura 2000: Lokale Behörden, Landnutzer, Eigentümer und Bevölkerung werden in jeder Phase von der Planerstellung bis zur Umsetzung eingebunden. Zu Beginn jeder Planerstellung findet eine Informationsveranstaltung statt, die in die ökologische Bedeutung der Gebiete sowie in das Natura 2000-Verfahren einführt. Alle betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der Auftaktveranstaltung sowie später durch Stellungnahmen zum Planentwurf in das Verfahren einbringen. Für die Planerstellung wird ein Beirat einberufen, dem Vertreterinnen und Vertreter der im Gebiet tätigen Institutionen, Fachverbände und Behörden angehören. Die Entwicklungsziele und die Maßnahmenempfehlungen des Planentwurfs werden mit diesem Beirat abgestimmt.

 

Bei der Umsetzung sind Eigner und Landbewirtschafter als Partner gefragt. Sie sollen ihre Flächen weiterhin wirtschaftlich nutzen können. Dazu stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung: 
- „Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl“ des Landes Baden-Württemberg (FAKT)
- Zuwendungen nach der „Richtlinie des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur“, kurz „Landschaftspflegerichtlinie“ (LPR, jetzt verwaltet vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg)
- Zuwendungen nach den Verwaltungsrichtlinien „Nachhaltige Waldwirtschaft“ und „Umweltzulage Wald“ des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

 

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie unter: 
Natura 2000
Die Natura-2000 Managementpläne können hier eingesehen werden.
Beteiligungsportal

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Simon Kistner, Pressereferent, Telefon: 07071 757-3080, gerne zur Verfügung. 

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